Beginnen wir am Anfang

Werden Sie Teil der Energiewende und erzeugen Sie Ihren eigenen Solarstrom!

Im Sinne der Energiewende gilt für den Bau von Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich das Motto „Macht die Dächer voll!“ von Prof. Dr. Volker Quaschning (HTW Berlin). Aber nicht jeder hat ein eigenes Dach zur Verfügung, um darauf (s)eine PV-Anlage zu installieren. Hier kommen Steckersolargeräte bzw. Balkonsolaranlagen ins Spiel, denn diese Kleinst-PV-Anlagen ermöglichen es nahezu jedem, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch eigenerzeugten Solarstrom zu decken.

Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-PV-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt. Dieser Wert bezieht sich auf die Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die installierte Nennleistung der Solarmodule darf auch höher sein, solange der Wechselrichter seine Ausgangsleistung – und damit die in den Endstromkreis eingespeiste Leistung – zuverlässig auf maximal 600 Watt begrenzt. Die Mini-PV-Anlage wird auch als Balkonkraftwerk, SolarRebell oder Guerilla-PV bezeichnet.

Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Montage am Balkon, senkrecht
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Montage am Balkon, senkrecht. Foto: Sunset Energietechnik.

Balkonkraftwerke bieten einen einfachen Einstieg in die Nutzung der Photovoltaik und ermöglichen es Personen ohne „eigenes Dach“, in die Solarstromerzeugung einzusteigen. Dabei gibt es für den Solarstrom aus den Mini-PV-Anlagen keine Einspeisevergütung – im Gegenteil: Es muss gegenüber dem Netzbetreiber sogar ein Verzicht auf die EEG-Vergütung erklärt werden. Aber trotzdem „rechnen“ sie sich, denn der Nutzen eines Steckersolargerätes liegt in den durch die eigene Solarstromerzeugung eingesparten Strombezugskosten.

Produzieren Sie und nutzen Sie mit einem Steckersolargerät Ihren eigenen ökologisch erzeugten Solarstrom. Die universell einsetzbare Plug & Play-Solaranlage ist ein einfacher und preisgünstiger Einstieg in die Solartechnik und dient der Reduzierung der Strombezugskosten im Haushalt. Das Steckersolargerät ist für jeden Haushalt geeignet, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter des Hauses oder der Wohnung sind!


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Steckersolargerät

Was ist ein Steckersolargerät? 

Für Steckersolargeräte gibt es zahlreiche andere, zum Teil eher irreführende Bezeichnungen, wie z.B. Mini-Solaranlage, Micro-Solaranlage, Plug-In-Solaranlage, Mini-Solargenerator, Plug-In-Solargerät, Plug-In-PV-Anlage, Plug-In-Solargenerator, Mikro-Solargenerator, Plug-In-PV-Gerät, Micro-Solarmodul, Balkon-Solaranlage, Guerilla-PV oder Balkonmodul. Aus fachlicher Sicht schließen wir uns der DGS an, die die Bezeichnung Steckersolargerät favorisiert, da es sich nicht um eine fest installierte „Anlage“ nach dem üblichen Verständnis handelt, sondern eher ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. Deshalb besteht auch die Notwendigkeit zu vereinfachten Regelungen.

Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Montage am Balkon, ausgestellt
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage mit einem Solarmodul, hier: Montage am Balkon, ausgestellt. Foto: Sunset Energietechnik.
Mini-PV-Anlage: Eigenverbrauch statt Einspeisung 

Eine Mini-PV-Anlage besteht typischerweise aus einem oder zwei Solarmodul(en), einem oder zwei dazu passenden Mikro-Wechselrichter(n) und einem Anschlusskabel sowie den erforderlichen Montageteilen. Dabei geht es – anders als bei einer „normalen“ Photovoltaikanlage – nicht darum, Einspeiseerlöse zu erzielen, sondern Strombezugskosten zu sparen. Ein Steckersolargerät kann an einen vorhandenen Endstromkreis angeschlossen, sprich: einfach in eine vorhandene Steckdose gesteckt und in Betrieb genommen werden.

Wer 100%ig normgerecht handeln möchte, verwendet dazu einen berührsicheren Einspeisestecker, der in eine passende Einspeisesteckdose gesteckt wird (Empfehlung von VDE|FNN). Teilweise ist die Nutzung einer speziellen Einspeisesteckdose auch Voraussetzung, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Aber auch der Betrieb eines Steckersolargerätes mit einem Schuko-Stecker und einer normalen Schuko-Steckdose ist zulässig, wenn das Schutzziel der Norm auf anderen Wegen erreicht werden kann. Mit einem Mikro-Wechselrichter, der über den vorgeschriebenen Netz-und-Anlagenschutz verfügt, ist dies der Fall (Empfehlung der DGS|PVplug).

Die nachfolgenden Blockschaltbilder zeigen verschiedene Anschlussmöglichkeiten eines Steckersolargerätes mit einem oder zwei Solarmodul(en) und mit einem oder zwei Mikro-Wechselrichter(n).

Blockschaltbild mit zwei Solarmodulen und zwei Wechselrichtern
Blockschaltbild eines Steckersolargerätes Sunpay®300 bzw. Sunpay®300S mit zwei Solarmodulen und zwei Mikro-Wechselrichtern INV315-50 von AEconversion. Anschluss an den Hausstromkreis mit Wieland-Stecker. Grafik: Sunset Energietechnik.
Blockschaltbild eines Steckersolargerätes Sunpay®300plus mit einem Solarmodul und einem Wechselrichter HERF-300 von E-Star Energy. Anschluss an den Hausstromkreis mit Schuko-Stecker. Grafik: Sunset Energietechnik.
Blockschaltbild eines Steckersolargerätes Sunpay®600plus mit zwei Solarmodulen und einem Mikro-Wechselrichter HERF-600 von E-Star Energy. Anschluss an den Hausstromkreis mit Wieland-Stecker. Grafik: Sunset Energietechnik.
Stromerzeugung und Amortisation 

Ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul mit einer Nennleistung von 300 Wp – wie z.B. das Komplett-Set Sunpay®300plus aus unserer Sammelbestellung zum Preis von knapp 650 Euro (mit „null“ MwSt.) – kann an einem schattenfreien Plätzchen (in Deutschland) und bei optimaler Ausrichtung des Solarmoduls typischerweise jährlich rund 1.000 kWh/kWp, also rund 300 kWh/Jahr Solarstrom erzeugen. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh/Jahr und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 7,5 Prozent.

Bei senkrechter Montage an einer Südfassade verringert sich der spezifische Ertrag auf typischerweise järhlich rund 700 kWh/kWp, also rund 210 kWp/Jahr. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh/Jahr und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 5,0 Prozent.

Wenn man für den Strombezug aus dem Netz Kosten in Höhe von 30 Cent/kWh zu Grunde legt, spart das 300-Watt-Modul jährlich rund 63 bis 90 Euro/Jahr ein.

Ein Steckersolargerät, das an einem unverschatteten Standort betrieben wird, kann sich daher innerhalb weniger Jahre durch die Stromkosteneinsparung wirtschaftlich amortisieren. Ist das Steckersolargerät teurer oder die Neigung und Ausrichtung nicht optimal oder der Standort verschattet, dann verlängert sich die Amortisationszeit. Kann man eine Förderung (Zuschuss) in Anspruch nehmen, verkürzt sich die Amortisationszeit.

Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Montage auf Flachdach
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Montage auf Flachdach. Foto: Sunset Energietechnik.
Anmelden beim VNB und Eintragen ins MaStR 

Der Betrieb eines Steckersolargerätes muss dem Verteilnetzbetreiber (VNB) im Rahmen eines (vereinfachten) Anmeldeverfahrens mitgeteilt werden. Der Netzbetreiber prüft dann, ob ein Zählerwechsel notwendig ist. Daher sollten Sie niemals in vorauseilendem Gehorsam einen Zählertausch beauftragen, sondern nur um die Prüfung der Situation bitten. Wenn Sie den Zählertausch beauftragen, dann müssen Sie die Kosten dafür tragen. Wenn der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber aufgrund der von Ihnen angeregten Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass der Zähler getauscht werden muss, dann muss er das auf seine Kosten tun. Falls der Vereteilnetzbetreiber Ihnen trotzdem Kosten für einen Zählertausch in Rechnung stellen will, sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen (und dies auch dem Netzbetreiber mitteilen) – möglicherweise kommt Ihr Netzbetreiber dann zu der Einsicht, dass der Zählertausch für Sie kostenfrei erfolgt.

Der Betrieb eines Steckersolargerätes muss gemäß geltender Rechtslage in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dazu müssen Sie sich zunächst ein Nutzerkonto anlegen, dann in einem zweiten Schritt als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister anmelden und erst im dritten Schritt Ihre Mini-PV-Anlage eintragen. Das Eintragen in das Marktstammdatenregister erfolgt online und ist gebührenfrei. Die Daten werden anschließend mit den Daten des Verteilnetzbetreibers abgeglichen.

Steckersolargerät, Balkonsolaranlage mit zwei Solarmodulen, hier: Montage am Balkon, ausgestellt. Foto: Sunset Energietechnik.
Sammelbestellung ERLANGEN 

Der Weg zu Ihrem ökologischen Beitrag zur Klimawende ist über die von uns organisierten Sammelbestellungen für Sie sehr einfach möglich. Für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt läuft aktuell der siebente Aktionszeitraum von Mo 01.05.2023 bis Mi, 31.05.2023. ACHTUNG: Aktion verlängert bis Fr, 16.06.2023. Detaillierte Informationen zu unserer Sammelbestellung finden Sie in der Aktionsbeschreibung (pdf-Datei) sowie im Bestellformular Erlangen (pdf-Datei).

SONDERAKTION: Die Sammelbestellung Möhrendorf läuft vom Do, 01.06.2023 bis Fr, 30.06.2023. Detaillierte Informationen zu unserer Sammelbestellung finden Sie in der Aktionsbeschreibung (pdf-Datei) sowie im Bestellformular Möhrendorf (pdf-Datei).

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich das Steckersolargerät beim 1. Möhrendorfer Nachhaltigkeitstag der Gemeinde Möhrendorf am So, 18.06.2023, von 14:00-18:00 Uhr beim Möhrendorfer Rathaus anzusehen. Wir stehen Ihnen dort für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

SONDERAKTION: Die Sammelbestellung Adelsdorf läuft vom Sa, 15.07.2023 bis Mo, 31.07.2023. Detaillierte Informationen zu unserer Sammelbestellung finden Sie in der Aktionsbeschreibung (pdf-Datei) sowie im Bestellformular Adelsdorf (pdf-Datei).

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich das Steckersolargerät beim Energie- und Klima-Mitmach-Tag der Gemeinde Adelsdorf am So, 16.07.2023, von 14:00-17:00 Uhr in und vor der Aischgrundhalle in Adelsdorf anzusehen. Wir stehen Ihnen dort für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Es wurde mehrfach nachgefragt, daher gerne folgender Hinweis:

Tipp: Wenn Sie nicht in ER oder ERH, sondern in einem angrenzenden Landkreis wohnen, dann dürfen Sie sich gerne an der Sammelbestellung Erlangen beteiligen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie es einrichten können, einen der Abholtermine im Landkreis Erlangen-Höchstadt wahrzunehmen.

Sammelbestellung SCHWEINFURT

Die ersten drei Sammelbestellung für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt (Aktionszeitraum November 2021, Februar/März 2022 und Juni 2022) sind abgeschlossen, die Steckersolargeräte wurden bereits an die Kunden übergeben. Eine weitere Sammelbestellung wird derzeit vorbereitet. Bitte wenden Sie sich per E-Mail unter wattbewerb[dot]sw[ät]gmail[dot]com an die Arbeitsgruppe Agenda 2030 der Stadt Schweinfurt.

Am 10.12.2021 berichtete das Radio Primaton und am 11.12.2021 die Schweinfurter Nachrichten über die Übergabe der Steckersolargeräte aus der ersten Schweinfurter Sammelbestellung.

Am 17.03.2022 berichtete die Mainpost über den Start der zweiten Schweinfurter Sammelbestellung. (Der Bericht befindet sich mittlerweile leider hinter einer Bezahlschranke.)

Am 06.04.2022 berichtete die Mainpost über die Übergabe der Steckersolargeräte aus der zweiten Schweinfurter Sammelbestellung. (Der Bericht befindet sich mittlerweile leider hinter einer Bezahlschranke, aber das Foto der Aktion ist noch frei einsehbar.)


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 15.07.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Sammelbestellung

Gemeinsam einkaufen und Preisvorteil nutzen! 

Die Vielfalt an Angeboten für Steckersolargeräte ist mittlerweile nahezu unerschöpflich. Einschlägige Marktübersichten, z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ oder der Zeitschrift pv magazine https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete/ weisen eine Vielzahl von Angeboten aus. Als Laie verirrt man sich möglichweise in den Weiten des Internets und ist am Ende der Recherchen vielleicht nur unwesentlich schlauer als zuvor.

Wir möchten Ihnen den Einstieg in die solare Stromproduktion vereinfachen und Sie dazu buchstäblich „an der Hand“ nehmen. Daher haben wir uns entschieden, mit der Sunset Energietechnik GmbH – einem alteingesessenen, mittelständischen Anbieter für Solaranlagen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt – zu kooperieren und eine Sammelbestellung für hochwertige Steckersolargeräte zu organisieren.

Kooperation mit der Sunset Energietechnik GmbH 

Für die Auswahl des Anbieters Sunset Energietechnik GmbH und seiner Produkte SUNpay®300plus und SUNpay®600plus sprachen u.a. folgende Aspekte:

# Lokaler Anbieter (DE-Adelsdorf, im Landkreis ERH) mit langjähriger Erfahrung in der Solartechnik (seit 1979).

# Deutscher Hersteller der Solarmodule (DE-Löbichau bei Gera).

# Deutscher Hersteller der Modulwechselrichter (DE-Bad Sassendorf) [bis Ende 2022]. Seit Anfang 2023 müssen wir leider – wie so viele Anbieter – auf asiatische Wechselrichter von E-Star Energy ausweichen.

# Integrierter NA-Schutz: Die in Europa vorgeschriebene Freischalteinrichtung zur Netzüberwachung mit zugeschalteten Schaltorganen (NA-Schutz) nach VDE-AR-N 4105 ist bei den Modulwechselrichtern bereits integriert. Hiermit wird garantiert, dass der Modulwechselrichter sich bei Stromausfall, einer Netzabschaltung oder beim Herausziehen des AC-Steckers aus der Einspeisesteckdose auf jeden Fall selbständig vom Netz trennt. Eine Inselbildung und die Rückspeisung in das Stromnetz werden in diesem Fall verhindert.

# Deutscher Hersteller des Montagegestells.

# Kein Kreuzverbund: Sowohl das Solarmodul als auch der Wechselrichter sind mit berührsicheren DC-Steckverbindern „Helios H4“ des Herstellers Amphenol ausgestattet [bis Ende 2022]. Seit Anfang 2023 wird das Steckersolargerät mit berührsicheren DC-Steckverbindern „XYZ“ des Herstellers ABC ausgestattet.

# Die Steckersolargeräte SUNpay®300 und SUNpay®300S sind mit einem berührsicheren AC-Steckverbinder des Herstellers Wieland (DE-Bamberg) ausgestattet.

# Die Steckersolargeräte SUNpay®300plus und SUNpay®600plus sind mit einem AC-Schuko-Steckverbinder ausgestattet. Der berührsichere AC-Steckverbinder des Herstellers Wieland (DE-Bamberg) liegt bei und kann verwendet werden, sofern das erforderlich ist.

# Die Steckersolargeräte SUNpay®300, SUNpay®300S, SUNpay®300plus und SUNpay®600plus werden anschlussfertig („Plug & Play“) ausgeliefert.

Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Ansicht von der Rückseite
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Ansicht von der Rückseite mit dem Mikro-Wechselrichter von AE Conversion [Bestellungen bis Ende 2022]. Foto: Sunset Energietechnik.
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Ansicht von der Rückseite
Steckersolargerät, Balkonsolaranlage, hier: Ansicht von der Rückseite mit dem Mikro-Wechselrichter Herf von E-Star Energy [Bestellungen ab Anfang 2023]. Foto: Sunset Energietechnik.
Beschreibung des Steckersolargerätes 

Das Komplett-Set SUNpay®300plus (ein Solarmodul) bzw. SUNpay®600plus (zwei Solarmodule) besteht aus den folgenden Komponenten:

Solarmodul AS 300S, Nennleistung: 300 Wp, mit 54 monokristallinen Solarzellen. Abbildung ähnlich, der Farbton der Solarzellen kann produktionsbedingt abweichen. Foto: Sunset Energietechnik.

1x Solarmodul AS 300S, Nennleistung: 300 Wp, mit 54 monokristallinen Solarzellen, Abmessungen: 1480x992x35 mm, Gewicht: 16 kg, Made in Germany, inkl. 0,90 m DC-Kabel (Kabel vom Solarmodul zum Wechselrichter) und Steckverbindern „Helios H4“ von Amphenol.

Mikro-Wechselrichter Herf 300 VA von E-Star Energy (für ein Solarmodul). Foto: Sunset Energietechnik.
Mikro-Wechselrichter Herf 600 VA von E-Star Energy (für zwei Solarmodule). Foto: Sunset Energietechnik.

1x Modulwechselrichter, 300 VA (für ein Solarmodul) oder 600 VA (für zwei Solarmodule), mit integriertem NA-Schutz und Steckverbindern „Helios H4“ von Amphenol.

1x 5 m montagefertiges Kabel für AC-Montage mit Schuko-Stecker (Kabel vom Wechselrichter zur Steckdose).

1x universell einsetzbare Edelstahl-Halterung zur Balkon-, Wandmontage oder Aufständerung.

1x AC-Stecker („Wieland-Stecker“, zum normkonformen Anschluss an eine „Wieland-Einspeisesteckdose“, erfordert weiteres Zubehör).

1x Ausführliche und bebilderte Montageanleitung.

WICHTIG: Die Bundesnetzagentur warnt vor mangelhaften Mikro-Wechselrichtern für Balkonsolaranlagen, die die aktuellen Anforderungen an die VDE-Normen nicht erfüllen. Die von uns verwendeten Wechselrichter HERF 300 und HERF 600 von E-Star Energy sind NICHT von der Problematik der fehlenden Relais betroffen. Die offizielle Stellungnahme des Herstellers E-Star Energy finden Sie hier: Statement on the Quality of Micro Inverter Products (engl.). Eine Stichprobenkontrolle im Lager unsers Kooperationspartners Sunset Energietechnik hat diesen Sachverhalt bestätigt: Alle Mikro-Wechselrichter HERF 300 und HERF 600 sind normenkonform und enthalten alle vorgeschriebenen Bauteile.

Ausführliche Informationen zu den Steckersolargeräten aus unserer Sammelbestellung und das entsprechende Bestellformular stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Direktlink zur Beschreibung (pdf-Datei) des Steckersolargerätes SUNpay®300 [bis April 2022]

Direktlink zur Beschreibung (pdf-Datei) des Steckersolargerätes SUNpay®300S [ab Mai 2022].

Direktlink zur Beschreibung (pdf-Datei) der Steckersolargeräte SUNpay®300plus und SUNpay®600plus [ab Mai 2023].

Direktlink zur Aktionsbeschreibung ERLANGEN (pdf-Datei) der Sammelbestellung.

Direktlink zum Bestellformular ERLANGEN (pdf-Datei) des Steckersolargerätes. Aktueller Aktionszeitraum: 01.05.-31.05.2023. Tipp: Aktion verlängert bis 16.06.2023.

Direktlink zum Bestellformular MÖHRENDORF (pdf-Datei) des Steckersolargerätes. Aktueller Aktionszeitraum: 01.06.-30.06.2023.

Direktlink zum Bestellformular ADELSDORF (pdf-Datei) des Steckersolargerätes. Aktueller Aktionszeitraum: 15.07.-31.07.2023.

Direktlink zur Aktionsbeschreibung SCHWEINFURT (pdf-Datei) der Sammelbestellung.

Direktlink zum Bestellformular SCHWEINFURT (pdf-Datei) des Steckersolargerätes.

Direktlink zur Montageanleitung (pdf-Datei) der Steckersolargeräte SUNpay®300 und SUNpay®300S [Stand: März 2021].

Direktlink zur Montageanleitung (pdf-Datei) der Steckersolargeräte SUNpay®300plus und SUNpay®600plus [Stand: April 2023].

Weitere Informationen zu den Produkten der „Sammelbestellung Steckersolargeräte“ finden Sie in der Rubrik Empfehlenswerte Links unserer Internetseite.

Aktionszeitraum der Sammelbestellung ERLANGEN

Unsere Aktion wendet sich vorrangig an die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Die Sammelbestellung ERLANGEN wird privat und ehrenamtlich organisiert. Die ersten sechs Sammelbestellungen (Aktionszeitraum Juni/Juli 2021, August/September 2021, Oktober 2021, November/Dezember 2021, Februar 2022 und Juni 2022) sind abgeschlossen, die Steckersolargeräte wurden bereits an die Kunden übergeben.

Die siebente Sammelbestellung in der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt läuft vom Mo, 01.05.2023 bis zum Mi, 31.05.2023. Achtung: Aktion verlängert bis Fr, 16.06.2023.

Das Team der Sunset Energietechnik GmbH sammelt Ihre Bestellungen in der Zeit von Mo, 01.05.2023 bis Mi, 31.05.2023. Achtung: Aktion verlängert bis Fr, 16.06.2023. Die Abholung der Steckersolargeräte bei der Sunset Energietechnik GmbH in Adelsdorf kann ab Mo, 22.05.2023 erfolgen (Wichtig: Terminvereinbarung erforderlich!). Dort holen Sie Ihr Steckersolargerät im „Drive-In“ konform mit den CoViD19-Vorschriften ab.

Tipp: Wenn Sie nicht in ER oder ERH, sondern in einer angrenzenden Stadt oder einem angrenzenden Landkreis wohnen, dann dürfen Sie sich gerne an der Sammelbestellung Erlangen beteiligen. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie es einrichten können, einen der Abholtermine im Landkreis Erlangen-Höchstadt wahrzunehmen oder das/die Steckersolargerät/e direkt bei Sunset Energietechnik in Adelsdorf abzuholen.

Aktionszeitraum der Sammelbestellung MÖHRENDORF

Außer der Reihe organsisieren wir eine Sammelbestellung speziell in der Gemeinde Möhrendorf. Die Sammelbestellung MÖHRENDORF wird privat und ehrenamtlich organisiert.

SONDERAKTION: Die Sammelbestellung Möhrendorf läuft vom Do, 01.06.2023 bis Fr, 30.06.2023. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich das Steckersolargerät „live“ beim 1. Möhrendorfer Nachhaltigkeitstag der Gemeinde Möhrendorf am So, 18.06.2023, von 14:00-18:00 Uhr beim Möhrendorfer Rathaus anzusehen. Wir stehen Ihnen dort für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Das Team der Sunset Energietechnik sammelt Ihre Bestellungen in der Zeit von Do, 01.06.2023 bis Fr, 30.06.2023. Die Abholung erfolgt als Sammellieferung voraussichtlich in der KW 28/2023 an einem zentralen Übergabeort in Möhrendorf (der genaue Ort wird den Bestellern direkt bekannt gegeben). Dort holen Sie Ihr Steckersolargerät im „Drive-In“ konform mit den CoViD19-Vorschriften ab.

Tipp: Weitere Aktionsgruppen oder Kommunen, die an einer Sammelbestellung in ihrer Gemeinde interessiert sind, können sich gerne an uns wenden.

Aktionszeitraum der Sammelbestellung ADELSDORF

Außer der Reihe organsisieren wir – zusammen mit Professor Heineck – eine Sammelbestellung speziell in der Gemeinde Adelsdorf. Die Sammelbestellung ADELSDORF wird privat und ehrenamtlich organisiert.

SONDERAKTION: Die Sammelbestellung ADELSDORF läuft vom Sa, 15.07.2023 bis Mo, 31.07.2023. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich das Steckersolargerät „live“ beim Adelsdorfer Klima-Mitmach-Tag der Gemeinde Adelsdorf am So, 16.07.2023, von 14:00-17:00 Uhr in und vor der Aischgrundhalle in Adelsdorf. Wir stehen Ihnen dort für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Das Team der Sunset Energietechnik sammelt Ihre Bestellungen in der Zeit von Sa, 15.07.2023 bis Mo, 31.07.2023. Die Abholung erfolgt – nach telefonischer Vereinbarung – direkt bei Sunset Energietechnik in Adelsdorf. Dort holen Sie Ihr Steckersolargerät im „Drive-In“ konform mit den CoViD19-Vorschriften ab.

Tipp: Weitere Aktionsgruppen oder Kommunen, die an einer Sammelbestellung in ihrer Gemeinde interessiert sind, können sich gerne an uns wenden.

Aktionszeitraum der Sammelbestellung SCHWEINFURT

Die Sammelbestellung SCHWEINFURT wird von der Agenda 2030 der Stadt Schweinfurt unterstützt. Die ersten drei Sammelbestellungen in Schweinfurt (Aktionszeitraum November 2021, Februar/März 2022 und Juni 2022) sind abgeschlossen, die Steckersolargeräte wurden bereits an die Kunden übergeben. Eine weitere Sammelbestellung wird derzeit vorbereitet. Bitte wenden Sie sich per E-Mail unter wattbewerb[dot]sw[ät]gmail[dot]com an die Arbeitsgruppe Agenda 2030 der Stadt Schweinfurt.

Am 10.12.2021 berichtete das Radio Primaton und am 11.12.2021 die Schweinfurter Nachrichten über die Übergabe der Steckersolargeräte aus der ersten Schweinfurter Sammelbestellung.

Am 17.03.2022 berichtete die Mainpost über den Start der zweiten Schweinfurter Sammelbestellung. (Der Bericht befindet sich mittlerweile leider hinter einer Bezahlschranke.)

Am 06.04.2022 berichtete die Mainpost über die Übergabe der Steckersolargeräte aus der zweiten Schweinfurter Sammelbestellung. (Der Bericht befindet sich mittlerweile leider hinter einer Bezahlschranke, aber das Foto der Aktion ist noch frei einsehbar.)

Haben Sie weitere Fragen? 

Für Detailfragen zu den Steckersolargeräten aus unserer Sammelbestellung wenden Sie sich bitte an die Sunset Energietechnik GmbH. Dort sind Frau Antje Langnickel und ihre Kollegen unter der Telefonnummer 09195/9494-476 sowie per E-Mail an antje.langnickel[ät]sunset-solar[dot]com erreichbar und beantworten Ihre Fragen gerne.


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 15.07.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Förderprogramme

Hier finden Sie einen kleinen Überblick über die lokalen Förderprogramme in der Stadt Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Aktuell werden Steckersolargeräte von der Stadt Erlangen sowie von folgenden Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt gefördert: Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Großenseebach, Heroldsberg, Höchstadt/Aisch, Kalchreuth, Marloffstein, Röttenbach, Spardorf und Uttenreuth.

Stadt Erlangen

Die Stadt Erlangen gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „CO2-Minderungsprogramms für Gebäude“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Der Zuschuss der Stadt Erlangen zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 300 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.01.2022).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]

Landkreis Erlangen-Höchstadt 

Vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt gibt es derzeit keine Förderung für Steckersolargeräte. Sobald sich daran etwas ändert, werden wir hier die entsprechenden Informationen bereitstellen. Einzelne Kommunen im Landkreis haben eigene kommunale Förderprogramme beschlossen: Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Großenseebach, Heroldsberg, Höchstadt/Aisch, Kalchreuth, Marloffstein, Röttenbach, Spardorf und Uttenreuth. (Stand: 01.06.2023)

Gemeinde Adelsdorf (Update am 01.09.2021) 

Die Gemeinde Adelsdorf gewährt im Rahmen ihres „Förderprogramms für PV-Dachflächenanlagen, Balkon-Photovoltaikanlagen und Stromspeicher“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude und Wohnungen auf dem Gebiet der Gemeinde Adelsdorf. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Adelsdorf zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt einmalig max. 60 Euro pro Wohneinheit und kann von Wohnungseigentümern beantragt werden.

Update: Der Gemeinderat hat beschlossen, das Förderprogramm zum 31.10.2022 bis auf weiteres auszusetzen.

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]

Gemeinde Bubenreuth (Update am 01.09.2021) 

Die Gemeinde Bubenreuth gewährt im Rahmen ihres „Förderprogramm zur CO2-Einsparung: Bubenreuth schafft die 0 …. und wird klimaneutral“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind der bzw. die Gebäudeeigentümer (Privateigentümer, Eigentümergemeinschaften), Erbbauberechtigte sowie Pächter oder Mieter, als natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts mit Anwesen in der Gemeinde Bubenreuth. Letztere benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Gebäudeeigentümers bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Durchführung der beantragten Maßnahme im Falle von baulichen Maßnahmen am Gebäude.

Der Zuschuss der Gemeinde Bubenreuth zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 25 % der Anschaffungskosten. Die Förderung ist auf max. 250 Euro begrenzt und kann von Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.09.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtline ]   [ Förderantrag ]

Gemeinde Buckenhof (Update am 01.01.2023) 

Die Gemeinde Buckenhof gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Solarenergie“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen in Buckenhof. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Buckenhof zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.01.2023).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Schritt für Schritt zur Förderung ]   [ Förderrichtlinie 2023 ]   [ Checkliste Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]   [ Förderantrag ]   [ Checkliste Auszahlungsunterlagen ]   [ Antrag auf Fristverlängerung ]   [ Auszahlungsantrag ]

Gemeinde Marloffstein (Update am 01.10.2021) 

Die Gemeinde Marloffstein gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Klimaschutz in Marloffstein“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Marloffstein zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.10.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]

Gemeinde Spardorf (Update am 01.08.2021) 

Die Gemeinde Spardorf gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Solarenergie“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Spardorf zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 01.08.2021).

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Wegweiser zur Solarförderung ]   [ Förderrichtlinie ]   [ Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ]

Gemeinde Uttenreuth (Update am 08.02.2023) 

Die Gemeinde Uttenreuth gewährt im Rahmen ihres Förderprogramms „Klimaschutz in Uttenreuth“ Zuschüsse für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, für die in ihrem Eigentum stehenden Gebäude und Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage antragsberechtigt. Mieter von Wohnungen sind mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer antragsberechtigt.

Der Zuschuss der Gemeinde Uttenreuth zur Anschaffung und Installation von Steckersolargeräten beträgt 50 Euro/100 Wp. Die Förderung ist auf maximal 200 Euro begrenzt und kann von Mietern und Wohnungseigentümern beantragt werden (Stand: 08.02.2023).

Update: Derzeit sind alle Fördermittel ausgeschöpft.

Wichtig: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe – d.h. VOR der Bestellung des Steckersolargerätes – gestellt UND bewilligt werden! Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Weitere Informationen:   [ Förderprogramm ]   [ Schritt für Schritt zur Förderung ]   [ Förderrichtlinie 2023 ]   [ Checkliste Förderantrag ]   [ Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ]   [ Förderantrag ]   [ Checkliste Auszahlungsunterlagen ]   [ Antrag auf Fristverlängerung ]   [ Auszahlungantrag ]


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Wattbewerb ERH

Der Wattbewerb im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Nach dem Vorbild des bundesweiten Wattbewerbs, an dem sich bislang knapp 100 Städte und Großstädte beteiligen, hat der Verein Energiewende ER(H)langen e.V. am 15.06.2021 mit dem Wattbewerb ERH die erste Regionalvariante dieses Wettbewerbs gestartet.

Ziel des regionalen Wettbewerbs ist es, die installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen im Landkreis Erlangen-Höchstadt massiv zu steigern. Gewinner des Wattbewerb ERH wird die Gemeinde sein, die als erste die installierte PV-Leistung von Anlagen bis 100 kWp in ihrem Gemeindegebiet verdoppelt hat.

Diese Offensive soll Bürger*innen, Vereine, Unternehmen und Kommunen aktivieren, noch ungenutzte Potentiale für die Erzeugung von Solarstrom zu heben. Das Hauptziel ist es, die Energiewende durch einen schnelleren Zubau von PV-Anlagen in den Gemeinden des Landkreises ERH signifikant zu beschleunigen.

Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und einer nachhaltigen, regionalen Energieversorgung geleistet werden. Zudem werden hierdurch die lokale Wertschöpfung gesteigert sowie die Stromkosten der mitmachenden Bürger*innen und Bürger, Vereine, Unternehmen und Kommunen gesenkt.

Schirmherr des Wattbewerb ERH ist Landrat Alexander Tritthart. Mit Stand per 15.10.2021 beteiligen sich die Gemeinden Adelsdorf, Buckenhof, Höchstadt/Aisch, Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth an diesem Wettbewerb. Weitere Gemeinden des Landkreises Erlangen-Höchstadt sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls noch zu beteiligen.

Weitere Informationen zum lokalen Wattbewerb ERH gibt es hier:
https://www.wattbewerb-erh.de/

Der bundesweite Wattbewerb startete am 21.02.2021. Getragen wird dieser von Fossil Free Karlsruhe, Parents for Future Germany, Fridays for Future Deutschland und Scientists for Future Deutschland.

Weitere Informationen zum bundesweiten Wattbewerb gibt es hier:
https://www.wattbewerb.de/


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Stand: 31.05.2021/sj+cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Info-Veranstaltungen

Mit unseren Informationsveranstaltungen wollen wir Sie gerne auch persönlich über Steckersolargeräte und unsere Sammelbestellungen informieren.

Vorträge zu Steckersolargeräten 

Präsenz-Vorträge und Online-Vorträge
Wir bieten regelmäßig Vorträge zum Thema „Steckersolargeräte / Balkonkraftwerke“ an. Diese Vorträge finden sowohl als Präsenz-Vorträge als auch als Online-Vorträge statt.

Vortragsinhalt
Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-PV-Anlage mit einer Wechselrichter-Nennleistung von bis zu 600 Watt. Sie besteht aus einem oder zwei Solarmodulen, einem dazu passenden Modulwechselrichter und einem Anschlusskabel sowie den erforderlichen Montageteilen. Kleinst-PV-Anlagen können an einen vorhandenen Stromkreis angeschlossen, sprich: einfach in eine vorhandene Steckdose gesteckt und in Betrieb genommen werden. Sie werden auch als Balkonkraftwerk, SolarRebell oder Guerilla-PV bezeichnet.

Balkonkraftwerke bieten einen einfachen Einstieg in die Nutzung der Photovoltaik und ermöglichen es Personen ohne „eigenes Dach“, in die Solarstromerzeugung einzusteigen. Dabei gibt es für den Solarstrom aus den Kleinst-PV-Anlagen keine Einspeisevergütung – aber trotzdem „rechnen“ sie sich, denn der Nutzen liegt in den eingesparten Strombezugskosten.

Der Vortrag wendet sich primär an „Nicht-Dachbesitzer“ (z.B. Mieter), die sich aktiv an der Energiewende beteiligen und in die Solarstromproduktion einsteigen wollen und sich firmenneutral über die Kleinst-PV-Anlagen informieren möchten, aber auch an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Die nächsten Termine der "Steckersolar-Vorträge" 

Wir machen eine kurze Sommerpause, danach geht es ab September 2023 mit unseren Präsenz- und Online-Vorträgen weiter.

Weitere Veranstaltungen 

Der Energiewende ER(H)langen e.V. bietet eine Reihe von Vorträgen an. Neben dem Thema „Steckersolargeräte: Strom vom Balkon“ geht es u.a. um „Photovoltaik lohnt sich“, „Photovoltaik: Strom vom Hausdach“, „Bürger-Solar-Beratung“, „Batteriespeicher für Photovoltaik“ und „Solare Mobilität: Pack die Sonne in den Tank“. Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die kommenden Vorträge und Infoveranstaltungen ist hier zu finden:
https://www.energiewende-erlangen.de/veranstaltungen/ .

Anmeldung & Zugang 

Bitte melden Sie sich per E-Mail zu den Vorträgen an. Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail den von Ihnen ausgewählten Veranstaltungstermin an. Ein bis zwei Tage vor dem gewählten Termin des Online-Vortrags erhalten Sie von uns eine E-Mail mit den Zugangsdaten zum Online-Vortragsraum.

Die Online-Vorträge führen wir mit BigBlueButton durch. Sie benötigen zur Teilnahme am Online-Vortrag einen internetfähigen Computer mit einer stabilen Internetverbindung sowie ein Headset. Die Teilnahme an den Online-Vorträgen ist auch mit anonym (d.h. mit einem Pseudonym) möglich, allerdings freuen wir uns, wenn Sie sich mit Ihrem Namen zu erkennen geben.

Kurze Anleitung zu BigBlueButton 

Sie müssen sich NICHT einloggen. Bitte den per E-Mail zugesandten Link aufrufen. Nach dem Aufruf der Seite den Raumzugangscode eingeben und auf „Betreten“ klicken. Auf der nächsten Seite den eigenen Namen eingeben und auf „Teilnehmen“ klicken. Bitte den dann folgenden „Audiotest“ ausführen und bestätigen. Und schon kann’s losgehen.

Zu Beginn sind alle Teilnehmer stummgeschaltet, können sich ihr Mikro aber selbst aktivieren (und auch wieder stummschalten). Wir werden den Vortragsraum jeweils bereits ca. 15 Min. vor Beginn des Online-Vortrages öffnen. Bitte einen aktuellen Browser Firefox oder Chrome verwenden. Falls es nicht klappt, könnten auch Firewall-Einstellungen Ihres Rechners einen Zugang verhindern. In diesem Fall bitte auf ein Smartphone ausweichen, damit hat der Zugang bisher immer geklappt.

Vergangene Veranstaltungen

So, 16.07.2023, 14:00-17:00 Uhr
Veranstalter: Gemeinde Adelsdorf
Infostand mit Steckersolargerät beim Energie- und Klima-Mitmach-Tag der Gemeinde Adelsdorf in und vor der Aischgrundhalle, Höchstadter Straße 31 c, 91325 Adelsdorf
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Mi, 12.07.2023, 15:30-17:00 Uhr
Veranstalter: Seniorennetz Erlangen
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im BRK Erlangen, Henri-Dunant-Straße 4, 91058 Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: z[dot]kaya[ät]kverh[dot]brk[dot]de

Mi, 28.06.2023, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

So, 18.06.2023, 14:00-18:00 Uhr
Veranstalter: AK Klima des Gemeinderates Möhrendorf
Infostand mit Steckersolargerät beim Nachhaltigkeitstag im Rathaus Möhrendorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 16.06.2023, 19:00-20:30 Uhr
Veranstalter: Bündnis’90/Die Grünen, Kreisverband Nürnberg
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im Grünen Büro, Altdorfer Straße 2, 90537 Feucht
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 22.05.2023, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Bündnis’90/Die Grünen, Kreisverband Nürnberg
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im Nachbarschaftshaus, Adam-Klein-Straße 6, Nürnberg
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 19.04.2023, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Bündnis’90/Die Grünen, Kreisverband Fürth-Land
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im Evangelischen Gemeindehaus, Rathausgasse 8, 90574 Roßtal
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 14.04.2023, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Arbeitsgruppe Steckersolar SolAER
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung: Klimaschaufenster im Lesecafe, Hauptstraße 55, 91054 Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 31.03.2023, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Arbeitsgruppe Steckersolar SolAER
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung: Klimaschaufenster im Lesecafe, Hauptstraße 55, 91054 Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

So, 12.03.2023, 15:00-17:00 Uhr
Veranstalter: Arbeitsgruppe Steckersolar SolAER
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: interne Schulung (geschlossene Veranstaltung)

Fr, 07.03.2023, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Bündnis’90/Die Grünen, Kreisverband Erlangen
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im Cafe Grün im Lesecafe, Hauptstraße 55, 91054 Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Fr, 17.02.2023, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Bündnis’90/Die Grünen, Kreisverband Fürth
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung in der Diele im Babylon-Kino, Nürnberger Straße 3, 90762 Fürth
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Mi, 15.02.2023, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

So, 05.02.2023, 14:30-15:00 Uhr
Veranstalter: ImmobilienMesse MeinZuhause
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung in der Heinrich-Lades-Halle (Stadthalle) in Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei (Eintritt zur Messe ist kostenpflichtig)
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich

Sa, 04.02.2023, 14:30-15:00 Uhr
Veranstalter: ImmobilienMesse MeinZuhause
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung in der Heinrich-Lades-Halle (Stadthalle) in Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei (Eintritt zur Messe ist kostenpflichtig)
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich

Di, 22.11.2022, 18:00-19:30 Uhr
Veranstalter: Solarinitiative der Stadt Nürnberg
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: GotoMeeting
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: keine Anmeldung, einfach vorbeikommen

Mi, 12.10.2022, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 06.07.2022, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mo, 04.07.2022, 19:00-20:30 Uhr
Veranstalter: Landratsamt Roth / EnergieBeratungsAgentur
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: klimaschutz[ät]landratsamt[dot]de

Mi, 25.05.2022, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 20.04.2022, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: REGINA – Regionale Innovationsagentur des Landkreises Neumarkt/Obpf.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung im Schloss Postbauer-Heng
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: info[ät]reginagmbh[dot]de

Mi, 13.04.2022, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 23.02.2022, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

So, 06.02.2022, 15:15-16:00 Uhr
Veranstalter: ImmobilienMesse MeinZuhause
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung in der Heinrich-Lades-Halle (Stadthalle) in Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei (Eintritt zur Messe ist kostenpflichtig)
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich

Sa, 05.02.2022, 15:45-16:30 Uhr
Veranstalter: ImmobilienMesse MeinZuhause
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Präsenzveranstaltung in der Heinrich-Lades-Halle (Stadthalle) in Erlangen
Teilnahmegebühr: kostenfrei (Eintritt zur Messe ist kostenpflichtig)
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich

Mi, 24.11.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 17.11.2021, 18:00-19:30 Uhr
Veranstalter: Solarinitiative der Stadt Nürnberg
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: GoToMeeting
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: nicht erforderlich, einfach vorbeikommen

Di, 16.11.2021, 19:00-21:00 Uhr
Veranstalter: Stadt Erlangen, Stadtteilbeirat Alterlangen
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: duerschner[ät]mailbox[dot]org

Di, 26.10.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Lokale Agenda 2030 Schweinfurt
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: agenda2030[ät]schweinfurt[dot]de

Mi, 13.10.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 18.08.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 14.07.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Di, 13.07.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Lokale Agenda 2030 Schweinfurt
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: Zoom
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: agenda2030[ät]schweinfurt[dot]de

Mi, 16.06.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de

Mi, 28.05.2021, 14:00-16:00 Uhr
Veranstalter: VEE Sachsen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: Youtube und Videoaufzeichnung
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: Online-Anmeldung bei der VEE Sachsen

Mi, 12.05.2021, 19:30-21:00 Uhr
Veranstalter: Volkshochschule Höchstadt
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: Online-Anmeldung bei der VHS Höchstadt

Mi, 10.02.2021, 19:30-21:30 Uhr
Veranstalter: Energiewende ER(H)langen e.V.
Referent: Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Online-Tool: BigBlueButton
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Anmeldung: vortraege[ät]energiewende-erlangen[dot]de


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Fragen & Antworten

Was Sie schon immer über Steckersolargeräte wissen wolten:

Eine Mini-PV-Anlage – ist das überhaupt sinnvoll?
Im Sinne der Energiewende gilt für den Bau von Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich das Motto „Macht die Dächer voll!“ von Prof. Dr. Volker Quaschning (HTW Berlin). Aber nicht jeder hat ein eigenes Dach zur Verfügung, um darauf (s)eine PV-Anlage zu installieren. Hier kommen Steckersolargeräte bzw. Balkonsolaranlagen in Spiel, denn diese Mini-PV-Anlagen ermöglichen es nahezu jedem, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch eigenerzeugten Solarstrom zu decken. Und für die Energiewende zählt jedes Solarmodul.

Was bedeutet Steckersolargerät?
Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-PV-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt. Dieser Wert bezieht sich auf die Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die installierte Nennleistung der Solarmodule darf auch höher sein, solange der Wechselrichter seine Ausgangsleistung – und damit die in den Endstromkreis eingespeiste Leistung – zuverlässig auf maximal 600 Watt begrenzt. Die Mini-PV-Anlage wird oft auch als Balkonkraftwerk, SolarRebell oder Guerilla-PV bezeichnet.

Was gehört zu einem Steckersolargerät?
Ein Steckersolargerät besteht typischerweise aus einem oder zwei Solarmodulen, einem dazu passenden Mikro-Wechselrichter, einer Unterkonstruktion und der dazugehörenden DC- und AC-Verkabelung. Ein Steckersolargerät produziert Strom aus Sonnenlicht und speist diesen direkt in einen Endstromkreis von Haus oder Wohnung ein. In Deutschland ist die Anwendung von Steckersolargeräten derzeit auf eine maximale Leistung von 600 Watt (AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters) begrenzt.

Die Zahl der Solarmodule und der Wechselrichter einer Mini-Solaranlage ist nicht festgelegt: Ein Steckersolargerät kann aus einem Solarmodul und einem Wechselrichter bestehen. Oder aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Möglich sind auch zwei Solarmodule und zwei Wechselrichter. Oder eine andere Kombination, solange sichergestellt ist, dass die maximale Wechselrichterleistung von 600 Watt nicht überschritten wird.

Was ist Balkon-Solar oder Guerilla-Solar?
Für Steckersolargeräte gibt es zahlreiche andere Bezeichnungen, wie z.B. Mini-Solaranlage, Micro-Solaranlage, Plug-In-Solaranlage, Mini-Solargenerator, Plug-In-Solargerät, Plug-In-PV-Anlage, Plug-In-Solargenerator, Mikro-Solargenerator, Plug-In-PV-Gerät, Mikro-Solarmodul, Balkon-Solaranlage oder Balkonmodul. Aus fachlicher Sicht schließen wir uns der DGS an, die die Bezeichnung Steckersolargerät favorisiert, da es sich nicht um eine fest installierte „Anlage“ nach dem üblichen Verständnis handelt, sondern eher ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. In der Zeit, als der Einsatz der Steckersolargeräte nur „halb-legal“ war, wurde auch der Begriff „Guerilla-PV“ verwendet.

Ist die Nutzung eines Steckersolargerätes überhaupt erlaubt?
Ja, die Installation und der Betrieb eines Steckersolargerätes an einem Endstromkreis ist seit dem Jahr 2018 mit dem Inkrafttreten der Norm VDE AR-N 4105:2018 auch in Deutschland erlaubt.

Wie viele Steckersolargeräte gibt es schon?
Dazu gibt es leider keine belastbare Statistik. In Deutschland dürften mittlerweile über 125.000 Steckersolargeräte in Betrieb sein, in Europa noch weitaus mehr. Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile bis zu 500.000 Steckersolargeräten in ganz Europa installiert sind.

Was nutzt mir ein Steckersolargerät?
Egal ob Mieter oder Eigentümer – für die Anschaffung eines Steckersolargerätes sprechen viele Gründe: Man kann selbst Solarstrom erzeugen und damit einen Teil eines Stromverbrauchs decken. Ganz praktisch gesprochen: Das Steckersolargerät deckt tagsüber bei Sonnenschein einen Teil des Stromverbrauchs des Haushalts. Der Eigenverbrauch des preiswerten Solarstroms reduziert den Strombezug aus dem Netz und spart damit Stromkosten. Das Steckersolargerät liefert einen Beitrag zur persönlichen Energiewende. Man betreibt aktiven Klimaschutz und versteht, wie die Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht funktioniert und hat gleichzeitig Spaß daran, seinen eigenen Strom zu erzeugen und zu verbrauchen.

Hilft ein Steckersolargerät bei der Energiewende?
Naja – genaugenommen kann ein einziges Steckersolargeräte nur sehr wenig zur Energiewende beitragen. Aber: Viele Mini-Solaranlagen zusammen können einen nennenswerten Anteil zur Energiewende beitragen. Denn jedes Solarmodul, das Strom erzeugt, der sonst aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas oder aus Atomkraft gewonnen würde, hilft bei der Umstellung unseres Energiesystems auf saubere und klimafreundliche Energien. Und: Die Energiewende ist nicht nur die reine Erzeugung, sondern es geht auch um eine bewusste Energienutzung und das Verständnis der Technik. Für diese beiden Punkte ist ein Steckersolargerät ganz besonders gut geeignet.

Gibt es Normen für Steckersolargeräte?
Es gibt Elektronormen, in denen Vorgaben für Steckersolargeräte enthalten sind. Eine vollständige Produktnorm für Steckersolargeräte gibt es noch nicht, diese wird derzeit erarbeitet. Sie soll voraussichtlich zum Jahresende 2021 in einem ersten Entwurf vorgestellt werden. Im Vorfeld dieser Produktnorm hat die DGS den „DGS-Sicherheitsstandard“ entwickelt. Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Weitere Informationen: http://www.pvplug.de/standard/ .

Wie sicher ist der Betrieb von Steckersolargeräten?
Es gibt nach unserem Wissen keinen einzigen Fall in Deutschland oder im europäischen Ausland, bei dem es durch ein Steckersolargeräte z.B. zu einem Personenschaden, einem Brand o.ä. gekommen ist. Aus der Erfahrung kann daher bestätigt werden: Ja, Steckersolargeräte sind sicher. Insbesondere Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Selbstverständlich kommt diese Sicherheit nicht „von alleine“: Eine stabile Befestigung des Solarmoduls/der Solarmodule sowie ein fachgerecht ausgeführter Anschluss und Verkabelung sind Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Steckersolargeräten.

Gibt es für Steckersolargeräte eine Förderung?
Ja, zahlreiche Kommunen und ein Bundesland (Schleswig-Holstein) fördern derzeit den Einsatz von Steckersolargeräten auf Antrag mit einem finanziellen Zuschuss. Die Liste der fördernden Kommunen ändert sich allerdings laufend: Oft sind die Fördertöpfe schnell ausgeschöpft, so dass es schwierig ist, eine Übersicht zu erarbeiten und aktuell zu halten. Fragen Sie doch einfach beim Umweltamt Ihrer Kommune oder beim Energieberatungszentrum Ihres Stromversorgers nach, ob es aktuell in Ihrer Region eine Förderung für Steckersolargeräte gibt.

Tipp: Im Stadtgebiet von Erlangen (weitgehend deckungsgleich mit dem Versorgungsgebiet der Erlanger Stadtwerke) gibt es aktuell eine Förderung der Steckersolargeräte durch die Kommune. Förderanträge sind VOR der Anschaffung beim Umweltamt der Stadt Erlangen zu stellen. Folgende Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt fördern ebenfalls die Anschaffung von Steckersolargeräten: Adelsdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth.

Darf ich gleichzeitig mehrere Steckersolargeräte nutzen?
Ja, es dürfen mehrere Steckersolargeräte genutzt werden, solange pro Hausanschluss (bzw. in Mehrfamilienhäusern pro Wohnungsanschluss) die maximale Leistung des Wechselrichters von insgesamt 600 Watt nicht überschritten wird. Um die Solarstromerzeugung besser über den Tagesverlauf zu verteilen, wäre es z.B. möglich, ein Steckersolargerät nach Osten und ein Steckersolargerät nach Westen auszurichten.

Wie kann der Strom überhaupt IN die Steckdose fließen?
Die Ausgangsspannung des Steckersolargerätes ist etwas höher als die Netzspannung in der Steckdose. Der Strom fließt immer von der hohen zur niedrigen Spannung. Ein elektrisches Gerät im Haushalt wird daher immer zuerst aus dem Strom des Steckersolargerätes und in zweiter Linie aus dem Strom des allgemeinen Versorgungsnetzes versorgt.

Wie entscheiden meine Haushaltsgeräte, welchen Strom sie nutzen?
Elektrische Haushaltsgeräte benutzen immer zuerst den Strom eines vorhandenen Steckersolargerätes und ergänzen ihren Strombedarf mit Netzstrom, falls der vorhandene Solarstrom nicht ausreicht. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Stromnetz genau so viel Strom in die Wohnung wie von den dort vorhandenen Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist schon Strom aus einem Steckersolargerät vorhanden, so kommt weniger Strom aus dem Stromnetz zum Einsatz.

Welche Leistung sollte das Steckersolargerät haben?
Die Entscheidung, ob man ein Solarmodul (mit einer Nennleistung von 300-350 Wp) oder zwei Solarmodule (mit einer Nennleistung von 600-700 Wp) verwendet, sollte passend zum Grundstromverbrauch des Hauses bzw. der Wohnung getroffen werden. Denn es geht ja nicht um die Einspeisung von Solarstrom, sondern um die Verringerung des Strombezugs aus dem Netz durch eigenen Solarstrom. Bei einem kleinen Zwei-Personen-Haushalt mit einer kleinen Wohnung mit niedrigen Stromverbrauch ist eher ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul ausreichend, für eine vierköpfige Familie mit größerer Wohnung und hohem Stromverbrauch ist ein Steckersolargerät mit zwei Solarmodulen sinnvoll.

Was passiert, wenn das Steckersolargerät mehr Strom produziert als benötigt wird?
Der „zuviel“ erzeugte Solarstrom fließt über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz. Diese Situation kann z.B. während der Urlaubszeit im Sommer auftreten. Die Strommengen, die eingespeist werden, sind jedoch sehr gering. Bei der Anmeldung des Steckersolargerätes müssen Sie erklären, dass Sie a) keine Einspeisung des Solarstroms aus Ihrem Steckersolargerät beabsichtigen und b) für den Fall, dass trotzdem eine Einspeisung stattfindet, Sie auf eine Einspeisevergütung verzichten.

An welche Stromphase soll ich das Steckersolargerät anschließen?
In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sind Endstromkreise mit Steckdosen in der Regel nur an eine Phase des dreiphasigen Stromnetzes angeschlossen. Wenn Sie das Steckersolargerät anschließen, wird daher zunächst diese eine Phase mit Solarstrom versorgt. Es ist aber egal, an welche der drei Phasen dieser Stromkreis angeschlossen ist, denn in Deutschland arbeiten die Stromzähler „saldierend“, das heißt, im Zähler werden die Ströme der verschiedenen Phasen zusammenaddiert und nur der „resultierende“ Strom als Ergebnis wird gezählt. So kann ein Steckersolargerät, das auf Phase 1 angeschlossen ist, auch einen elektrischen Verbraucher auf Phase 2 oder auf Phase 3 versorgen, ohne dass der Stromzähler einen Verbrauch misst.

Kann ein Steckersolargerät eine Notstromversorgung ermöglichen?
Nein, denn ein Steckersolargerät arbeitet nur dann, wenn auch die Stromversorgung des öffentlichen Netzes zur Verfügung steht. Im Falle eines Stromausfalls muss sich das Steckersolargerät aus Sicherheitsgründen automatisch abschalten (ebenso wie auch größere PV-Anlagen). Um eine netzunabhängige Versorgung aufzubauen, werden inselnetzfähige Wechselrichter benötigt, wie es sie z.B. für den Campingbereich gibt.

Kann ich den Strom aus einem Steckersolargerät in einer Batterie speichern?
Technisch ja, rechtlich nein. Ein Steckersolargerät ist so konzipiert, dass der erzeugte Solarstrom zeitgleich im Haushalt verbraucht wird. Eventuell nicht verbrauchter Solarstrom könnte zwar grundsätzlich auch in einen Stromspeicher statt in das öffentliche Stromnetz abgegeben werden. Aber wenn ein Steckersolargerät mit einem Stromspeicher kombiniert wird, dann ist es rechtlich kein Steckersolargerät (mit vereinfachter Anmeldung) mehr. Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen raten wir von einem Batteriespeicher in Kombination mit einem Steckersolargerät ab. Aber natürlich können Sie den Akku Ihres Funktelefons oder Ihres Laptops oder eine Powerbank mit dem Solarstrom laden, um diesen Strom erst später zu nutzen.

Wo kann ich ein Steckersolargerät am besten montieren?
Es gibt viele Möglichkeiten, die ein oder zwei Solarmodule eines Steckersolargerätes zu montieren: Zum Beispiel auf dem Schräg- oder Flachdach des Hauses, auf dem Dach einer Garage oder eines Carports, senkrecht oder schräg an der Fassade, senkrecht am Balkon oder auch auf dem Boden aufgestellt, z.B. auf Balkon, Terrasse oder im Garten. Achten Sie in jedem Fall auf eine dauerhafte und standsichere Befestigung, so dass von dem Steckersolargerät keine Gefahr für Sie oder Dritte ausgeht.

Was ist bei Auswahl des Montageorts zu beachten?
Unter energetischen/wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sollte das Steckersolargerät ganzjährig in Richtung des unverschatteten Himmels und zur Sonne blicken können. Bei einer Ausrichtung nach Süden und mit einer Modulneigung von 35° würde ein Steckersolargerät die größte Stromkostenreduktion bringen, bei ungünstiger Ausrichtung des Solarmoduls oder bei Verschattung z.B. durch Bäume, Nachbargebäude, Antennen o.ä. sinkt der Stromertrag.

Wichtig: Die eingesetzten Materialien und Haltesysteme müssen zu den Solarmodulen und dem ausgewählten Einsatzort passen. Bei Steckersolargeräten, die den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen, hat sich der Hersteller verpflichtet, die zulässigen Montagearten in der Produktbeschreibung anzugeben.

Von einer Bodenmontage raten wir ab, wenn kleine Kinder oder Haustiere sich am Aufstellort befinden können, da die AC-Leitung vom Steckersolargerät zur Steckdose eine Stolperfalle darstellen kann.

Was muss beim Anbringungsort noch beachtet werden?
Die Montage des Steckersolargerätes muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen des Solarmoduls zum Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie das Montagesystem selbst. Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten. Auch die entsprechenden Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden.

Nur bis zu einer Einbauhöhe von vier Metern und wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, dürfen gängige Glas-Folien-PV-Module eingesetzt werden: „Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als vier Meter über Verkehrsflächen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können.“ In allen anderen Fällen müssen spezielle Glas-Folien-Module, geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.

Muss die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss eines Steckersolargerätes durch einen Elektroinstallateur geprüft werden?
Je nach Alter und Zustand Ihrer Hausinstallation kann das tatsächlich notwendig sein. Aber üblicherweise muss die Elektroinstallation einer neueren Hausinstallation nicht vorab durch eine Elektrofachkraft überprüft werden, denn

a) wenn Sicherungsautomaten („Leitungsschutzschalter“) vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (bei einer Netzspannung von 230 Volt entspricht das einer Leistung von 600 Watt, also meist zwei Solarmodulen) angeschlossen werden. Diese Empfehlung basiert auf Erkenntnissen der Untersuchung des PI-Berlin https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf .

b) wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, können Sie die Sicherung des Stromkreises, an den das Steckersolargeräte angeschlossen werden soll, durch die nächstkleinere Sicherung austauschen. Hier kann die Rücksprache mit einem Elektroinstallateur sinnvoll sein.

Falls eine Leistung von mehr als 600 Watt installiert werden sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät, sondern um eine „normale“ Photovoltaikanlage, zu deren Installation Sie zwingend einen Elektroinstallateur benötigen.

Kann die Elektroinstallation mit zwei Solarmodulen überlastet werden?
Nein, im Normalfall ist es nicht möglich, einen Stromkreis durch die Einspeisung aus zwei Solarmodulen zu überlasten. Selbst wenn diese zwei Solarmodule mit vollen 600 Watt einspeisen: Sie dürfen in die gleiche Steckdose auch einen Balkon-Elektrogrill mit einem Verbrauch von 3.000 W (also dem fünffachen) einstecken.

Wenn Sie sich unsicher sind, weil Sie z.B. in einem sehr alten Haus wohnen, das eine sehr alte (und eventuell heute nicht mehr normgerechte) Elektroinstallation besitzt, empfehlen wir die Prüfung der Installation durch einen Elektroinstallateur.

Wie identifiziere ich den Stromkreis, an dem das Steckersolargerät angeschlossen werden soll?
Stecken Sie ein Verbrauchsgerät (z.B. eine Lampe) in die Steckdose, an der das Steckersolargerät betrieben werden soll. Schalten Sie im Sicherungskasten eine nach der anderen Sicherung aus, bis sich das Verbrauchsgerät abschaltet. Markieren Sie die Sicherung und schalten Sie die Sicherung wieder ein und fahren Sie mit den anderen Sicherungen fort. Sollte nur eine Sicherung das Gerät abschalten, haben sie den Stromkreis identifiziert. Sollten zwei Sicherungen den Stromkreis abschalten, ist eine davon eine Hauptsicherung für mehrere Stromkreise, die andere Sicherung ist die Sicherung des gesuchten Stromkreises.

Kann ich einen elektrischen Schlag von meinem Steckersolargerät bekommen?
Nein. Wenn das Steckersolargerät über einen Netz-und-Anlagen-Schutz nach VDE AR-N-4105 verfügt (und diesen NA-Schutz muss es bei uns in Deutschland haben, um überhaupt verkehrsfähig zu sein), liegt schon 200 Millisekunden nach dem Ziehen des Steckers aus der Steckdose keine gefährliche Spannung mehr am Stecker an. Damit kann das Risiko eines elektrischen Schlags ausgeschlossen werden. Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung bis zu einer Sekunde noch am Stecker anliegen.

Darf ein Steckersolargerät an einer Mehrfachsteckdose betrieben werden?
Nein, das ist aus Sicherheitsgründen verboten. Jedes Steckersolargerät muss jeweils für sich einzeln an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden. Ein Steckersolargerät kann dabei aber durchaus aus zwei Solarmodulen mit nur einem Wechselrichter bestehen.

Ist die Stromerzeugung mit einem Steckersolargerät legal?
Ja. Nachdem der Einsatz eines Steckersolargerätes vor etlichen Jahren noch rechtlich in einer „Grauzone“ stattfand, wurden inzwischen die Normen so angepasst, dass der Betrieb legal ist. Steckersolargeräte sind nun als Stromerzeugungsmöglichkeit definiert. Selbstverständlich müssen die Randbedingungen, die sich z.B. aus Elektronormen oder dem Baurecht ergeben, beachtet und eingehalten werden.

Ist ein Steckersolargerät eine EEG-Anlage?
Vom Prinzip her ja, da jeder Stromerzeuger, der aus Erneuerbaren Energien Strom erzeugt und in das öffentliche Stromnetz einspeist (oder auch ohne nennenswerte Einspeisung daran angeschlossen ist), in den Geltungsbereich des EEG fällt.

Jedoch ist das EEG ein Fördergesetz, d.h. die darin enthaltenen auch technischen Bedingungen sind nur als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung (im Fall einer PV-Anlage einer Einspeisevergütung) zu verstehen. Bei einem Steckersolargerät wird auf diese Förderung durch die Einspeisevergütung verzichtet, daher laufen auch technische Anforderungen des EEG „ins Leere“, da als „Strafe“ nur die Kürzung der (nicht in Anspruch genommenen) Förderung droht.

Kann ich für mein Steckersolargerät eine EEG-Vergütung erhalten?
Gemäß EEG besteht theoretisch ein Anspruch auf EEG-Vergütung. Beim Einsatz von Steckersolargeräten wird darauf aber meistens verzichtet, denn zum einen wird das Steckersolargerät auf nahezu 100%igen Eigenverbrauch ausgelegt und daher sind die eingespeisten Strommengen nur sehr gering. Zum anderen würde die Einnahmen der Einspeisevergütung einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten (Abrechnung, Abschlagszahlungen, steuerliche Anmeldung und regelmäßige Meldungen an das Finanzamt), so dass dies auch aus dieser Sicht überhaupt nicht sinnvoll ist.

Muss ich für den Betrieb eines Steckersolargerätes ein Gewerbe anmelden?
Nein. Mit einem Steckersolargeräte werden keine Einnahmen erzielt, da der Eigenverbrauch und das Reduzieren des Bezugs von Netzstrom im Vordergrund stehen. Zudem verzichten Sie gegenüber dem Netzbetreiber auf eine Vergütung der wenigen eingespeisten Kilowattstunden. Daher ist der Betrieb eines Steckersolargerätes keine gewerbliche oder unternehmerische Tätigkeit, für die sich das Ordnungsamt oder das Finanzamt interessieren.

Muss mein Steckersolargerät die 70%-Regel des EEG einhalten?
Nein. Prinzipiell gilt zwar gemäß EEG die technische Anforderung, dass am Einspeisepunkt maximal 70 % der Nennleistung einer PV-Anlage eingespeist werden dürfen (§ 9 EEG 2021), doch Strafe für das die Nicht-Einhaltung dieser Forderung ist nur der Wegfall der EEG-Förderung. Da für Steckersolargeräte sowieso keine EEG-Förderung (Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, läuft diese Forderung ins Leere.

Steckersolargerät in der Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters notwendig?
Dazu müssten Sie in Ihrem Mietvertrag nachsehen. Wenn im Mietvertrag das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf zur Mietsache gehörenden Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargeräte an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Brüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann empfehlen wir, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Steckersolargerät in der Wohnung bei Eigentümergemeinschaften: Zustimmung der Mit-Eigentümer notwendig?
Dazu müssten Sie in Ihren Wohnungsverträgen nachsehen. Wenn in den Vereinbarungen (Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümergemeinschaft das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf Ihren eigenen Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargerät an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Brüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann empfehlen wir, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.

Muss ein Steckersolargerät versichert werden?
Für ein Steckersolargeräte benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Allerdings ist es schon im „normalen Leben“ sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden, die Sie Dritten zufügen, regulieren zu können. Das Risiko „Steckersolargerät“ sollte in diese Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer und ggf. die Anpassung bzw. Erweiterung des Versicherungsschutzes.

Muss ein Steckersolargerät angemeldet werden?
Ja, leider ist für die Nutzung eines Steckersolargerätes auch ein wenig Bürokratie zu beachten. Ein Steckersolargerät muss bei zwei Stellen angemeldet werden: Beim Versorgungsnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Wo muss ein Steckersolargerät angemeldet werden?
Die eine Anmeldung des Steckersolargerätes erfolgt bei dem Versorgungsnetzbetreiber, der das öffentliche Stromnetz bei Ihnen betreibt. Falls Sie Strom von einem anderen Unternehmen beziehen (der Netzbetreiber also NICHT gleichzeitig auch Ihr Stromversorger ist) spielt das keine Rolle, es ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Die andere Anmeldung ist beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldedaten von Netzbetreiber und Marktstammdatenregister werden miteinander im Hintergrund abgeglichen.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Für die Anmeldung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen seit 2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 akzeptieren („gesetzliches Formular“). Immer mehr Netzbetreiber bieten ein vereinfachtes Anmeldeverfahren auf einem einseitigen Formular an, das auf der Homepage des Netzbetreibers als pdf-Datei zu finden ist („privatrechtliches Formular“). Ob Ihr Netzbetreiber dazu gehört, können Sie auf dessen Homepage (meistens im Downloadbereich) prüfen. Falls Sie dort nichts finden, hilft ein Anruf beim Kundenservice des Netzbetreibers.

Einige Netzbetreiber bestehen (noch) auf eine Anmeldung wie bei einer großen PV-Anlage. Doch auch hier gilt: Die Anmeldung muss nur einmalig durchgeführt werden, später gibt es dadurch keinen weiteren Aufwand. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist gebührenfrei und kann von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Achtung Falle: Wenn Sie in dem vereinfachten Anmeldeformular den Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einem Zählerwechsel beauftragen, dann müssten Sie die Kosten für den Zählerwechsel tragen. Daher wäre es sinnvoll, den Netzbetreiber nur um eine Prüfung zu bitten, ob ein Zählertausch notwendig ist. Wenn der Netzbetreiber dann zu der Entscheidung kommt, dass dieser Tausch notwendig ist, dann muss er die Kosten tragen. Sollte der Netzbetreiber das anders sehen, sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen – und dies auch dem Netzbetreiber mitteilen. Vielleicht kommt er dann doch zur Einsicht und sieht von einer Berechnung der Kosten des Zählertausches ab.

Mein Netzbetreiber fordert die Anmeldung nach VDE AR-N 4105 durch einen eingetragenen Fachbetrieb. Was soll ich tun?
Es gibt kein Gesetz und keine Norm, das diese Forderung stützt. Empfehlung: Füllen Sie die Formulare – soweit anwendbar – selbst aus, Sie haben damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Der Gesetzgeber fordert in § 19 Absatz 3 NAV eine Anmeldung, ohne dabei konkrete Vorgaben dafür zu machen. Die VDE AR-N-4105 enthält als Anlage E.8 ein Beispiel-Formblatt, das eine beispielhafte Anmeldung enthält. Viele Netzbetreiber haben dieses als eigenes Anmeldeformular umgesetzt, das vom Betreiber des Steckersolargerätes (ohne Unterstützung durch einen Elektroinstallateur) ausgefüllt werden kann (und darf).

Was kann passieren, wenn ich vergessen habe, mein Steckersolargerät beim Netzbetreiber anzumelden?
Wenn der Netzbetreiber erfährt, dass Sie ein Steckersolargerät betreiben, könnten Sie Post von ihm erhalten. Die Anmeldung könnten Sie dann nachholen.

Wenn Sie als Betreiber eines Steckersolargerätes den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat des Wechselrichters für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweisen können, hat der Netzbetreiber keine Handhabe gegen den Weiterbetrieb des Steckersolargerätes. Achten Sie daher beim Kauf auf das Vorhandensein dieses Zertifikates – Billigangebote in einschlägigen Auktionshäusern haben dieses Zertifikat oft nicht. Der Betrieb von Wechselrichtern ohne die entsprechende Zertifizierung ist daher illegal.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kann nur online per Internet erfolgen. Auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters https://www.marktstammdatenregister.de müssen Sie zunächst als Anlagenbetreiber ein Nutzerkonto anlegen. Damit können Sie sich dann einloggen und die Daten Ihrer Erzeugungsanlage „Steckersolargerät“ eintragen. Dabei werden die Daten des Eigentümers (z.B. Anschrift) der Erzeugungsanlage und die Daten der Erzeugungsanlage selbst (z.B. Anzahle und Nennleistung der Solarmodule, Anzahl und Nennleistung der Wechselrichter) abgefragt. Die Anmeldung ist gebührenfrei und kann von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Was kann passieren, wenn ich vergessen habe, mein Steckersolargerät in das Marktstammdatenregister einzutragen?
Sollte die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen die Meldepflicht feststellen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 MaStRV verhängt werden. Praktisch ist das aber kaum umsetzbar. Für sein Steckersolargerät nimmt man in der Regel keine EEG-Vergütung in Anspruch, daher sind die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur eingeschränkt. (Quelle Verbraucherzentrale NRW e.V.) Selbst bei den „großen“ PV-Anlagen ist der DGS bisher noch kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde.

Kann mir der Netzbetreiber den Betrieb eines Steckersolargerätes verbieten?
Theoretisch ja, aber nur dann, wenn er nachweisen kann, dass durch den Betrieb des Steckersolargerätes schädliche Netzrückwirkung verursacht werden. Wenn der Wechselrichter die entsprechenden Normen (insbesondere die VDE-AR-N 4105:2018) einhält, sind solche Rückwirkungen praktisch ausgeschlossen. Ein entsprechendes Zertifikat über das Einhalten der VDE-AR-N 4105:2018 finden Sie auf der Website des Wechselrichter-Herstellers oder beim Anbieter eines Steckersolargerätes.

Was mache ich, wenn der Netzbetreiber den Betrieb eines Steckersolargerätes für nicht zulässig erklärt?
In diesem Fall wäre der Sachbearbeiter des Netzbetreibers noch nicht auf dem aktuellen Stand der Normen. Gemäß der VDE-Anwendungsrichtlinie VDE AR-N 4105:2018 ist der Einsatz eines Steckersolargerätes mit direkten Einspeisung über eine Steckdose in einen Stromkreis des Haus- bzw. Wohnungsnetzes grundsätzlich zulässig. Sollte der Mitarbeiter hier eine Wissenslücke aufweisen, können Sie ihn freundlich und bestimmt auf den aktuellen Normenstand hinweisen.

Welche Stecker sind nach Elektronorm vorgegeben?
Die Vornorm VDE V 0100-551-1:2018 erlaubt die Einspeisung von Solarstrom aus Steckersolargeräten in Endstromkreise. Dabei ist eine „spezielle Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1)“ vorgegeben. In Fachkreisen ist strittig, wie das Schutzziel der Norm erreicht werden kann. Die Vornorm schreibt – vor allem durch den Zusatz „z.B.“ – keinen konkreten Stecker vor. Die VDE V 0628-1 beschriebt den so genannten „Wieland-Stecker“.

Der VDE|FNN interpretiert dies als Vorgabe, dass nur der „Wieland-Stecker“ als Einspeisesteckdose verwendet werden darf. Viele Netzbetreiber folgen dieser Interpretation.

Die DGS interpretiert die Norm – insbesondere aufgrund des „z.B.“ – so, dass bei Einhaltung von Sicherheitsanforderungen (z.B. des DGS-Sicherheitsstandards) das Schutzziel der Norm auch auf andere Weise erreicht werden kann (z.B. durch den vorgeschriebenen NA-Schutz des Wechselrichters) und daher auch eine Schuko-Steckdose eine „spezielle Energiesteckdose“ ist, die hier eingesetzt werden kann.

Die DGS kritisiert seit Verabschiedung der Vornorm, dass die Anforderung an einen Stecker im Endstromkreis in dieser Vornorm, in der es um netzseitige Vorgaben geht, nichts zu suchen hat und dort fachlich falsch eingeordnet ist.

Welche Steckverbindung kann als Einspeisesteckdose verwendet werden?
Zum einen der so genannte „Wieland-Stecker“ (Empfehlung von VDE|FNN), zum anderen der bekannte „Schuko-Stecker“ (Empfehlung der DGS|PVplug). Andere Stecker (wie z.B. der flache Eurostecker kommen wegen fehlendem Schutzleiter nicht in Frage.

Wer 100%ig normgerecht handeln möchte, verwendet dazu einen berührsicheren Einspeisestecker, der in eine passende Einspeisesteckdose gesteckt wird (Empfehlung von VDE|FNN). Teilweise ist die Nutzung einer speziellen Einspeisesteckdose auch Voraussetzung, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Aber auch der Betrieb eines Steckersolargerätes mit einem Schuko-Stecker und einer normalen Schuko-Steckdose ist zulässig, wenn das Schutzziel der Norm auf anderen Wegen erreicht werden kann. Mit einem Modulwechselrichter, der über den vorgeschriebenen Netz-und-Anlagenschutz verfügt, ist dies der Fall (Empfehlung der DGS|PVplug).

Wie ist die Realität in Deutschland?
In Deutschland sind mittlerweile mehr als 125.000 Steckersolargeräte im Einsatz. Der Großteil der Steckersolargeräte wurde dabei mit Schuko-Stecker in eine bestehende Schuko-Steckdose eingesteckt (ohne Umbau auf „Wieland-Stecker“ und „Wieland-Steckdose“). Technische Probleme durch den Betrieb von Steckersolargeräten mit Schuko-Steckern sind der DGS bisher nicht bekannt geworden.

Und wenn die Förderung an den „Wieland-Stecker“ geknüpft ist?
Manche lokalen Förderprogramme fordern in ihren Förderrichtlinien explizit den Einbau einer „Wieland-Steckdose“. Wenn die Förderung in Anspruch genommen werden soll, muss diese Anforderung erfüllt werden. Die Förderung ist oft höher als die Kosten für die „Wieland-Steckdose“, so dass dessen Extrakosten verschmerzt werden können.

Welche Aspekte sind noch zu berücksichtigen?
Eine Ertragsüberwachung des Steckersolargerätes über ein WLan-fähiges Energiemessgerät ist nur dann möglich, wenn eine Schuko-Steckdose verwendet wird, denn es gibt bisher keine Energiemessgeräte mit anderen Steckern.

Wie werden Steckersolargeräte angeboten?
Meistens werden Steckersolargeräte als Komplett-Set angeboten. Im diesem Set enthalten sind dann: Ein bis zwei Solarmodule, ein Mikro-Wechselrichter, die DC-Verkabelung mit Stecker und die AC-Verkabelung mit Stecker. Beachten Sie: Zur Anbringung des Steckersolargerätes benötigen Sie auch passende Befestigungsteile (z.B. zum Anschrauben an das Balkongeländer oder zur Anbringung auf dem Dach oder der Fassade). Achten Sie beim Preisvergleich darauf: Die Befestigungsteile sind teilweise nicht in den Sets enthalten und müssen extra erworben werden.

Tipp: Das Komplettset des Steckersolargerätes „Sunpay®300S“ enthält – bis auf die Wieland-Steckdose, die Sie als Auf- oder Unterputz-Dose separat erwerben müssen – alle notwendigen Bestandteile, um das Steckersolargerät erfolgreich in Betrieb zu nehmen.

Sind die Komponenten einzeln nicht billiger?
Ja, das ist denkbar. Wenn Sie sich die Mühe machen, alle Komponenten einzeln zu kaufen, könnte es unter Umständen billiger sein. Aber bei einem Angebot als Komplet-Set stellt der Anbieter sicher, dass die Komponenten auch „zusammenpassen“. So haben Solarmodule und Wechselrichter unterschiedliche elektrische Parameter (Strom/Spannung/etc.), die zueinander passen müssen, damit die Stromerzeugung optimal erfolgen kann. Wir raten daher von einer eigenen Zusammenstellung von Einzelkomponenten durch Laien ab.

Wo finde ich eine Marktübersicht über Steckersolargeräte?
Die Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) finden Sie hier: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ . Die Marktübersicht der Zeitschrift „pv magazine“ finden Sie hier: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete/ .

Was ist bei der Anschaffung zu beachten?
Schätzen Sie Ihren Stromverbrauch und den möglichen Eigenverbrauch „realistisch“ ein. Klären Sie neben dem Lieferumfang und dem Preis des Steckersolargerätes auch die Lieferfähigkeit/Lieferzeit des Anbieters sowie die Lieferkosten.

Woran erkenne ich ein sicheres Steckersolargerät?
Aktuell gibt es noch keine Produktnorm für Steckersolargeräte, diese wird derzeit erarbeitet. Daher hat die DGS bereits im Jahr 2017 begonnen, einige Aspekte zur Sicherheit von Steckersolargeräten in Form des „DGS-Sicherheitsstandards“ zusammenzufassen. Ausführlich beschrieben ist dieser hier https://www.pvplug.de/standard/ . Hersteller bzw. Anbieter können ihr Steckersolargerät zertifizieren lassen und dürfen (bei Einhaltung der Anforderung des DGS-Sicherheitsstandards) auch ein entsprechendes Signet verwenden.

Darüber hinaus gilt für Steckersolargeräte das gleiche wie z.B. anderen Haushaltsgeräten: Bei korrekter Betriebsweise trägt der Hersteller bzw. Importeur die Produktverantwortung für das Produkt.

Was kostet ein Steckersolargerät und was nutzt es mir?
Ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul mit einer Nennleistung von 300 Wp – wie z.B. das Komplett-Set „Sunpay®300S“ aus unserer Sammelbestellung zum Preis von knapp 750 Euro (inkl. MwSt.) – kann an einem schattenfreien Plätzchen und bei optimaler Ausrichtung des Solarmoduls typischerweise rund 1.000 kWh/kWp, also rund 300 kWh/Jahr Solarstrom erzeugen. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 7,5 Prozent.

Bei senkrechter Montage an einer Südfassade verringert sich der spezifische Ertrag auf typischerweise rund 700 kWh/kWp, also rund 210 kWp/Jahr. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 5,0 Prozent.

Wenn man für den Strombezug aus dem Netz Kosten in Höhe von 30 Cent/kWh (inkl. MwSt.) zu Grunde legt, spart das 300-Watt-Modul jährlich rund 63 bis 90 Euro/Jahr ein.

Ein Steckersolargerät, das an einem unverschatteten Standort betrieben wird, kann sich daher innerhalb weniger Jahr durch die Stromkosteneinsparung wirtschaftlich amortisieren. Ist das Steckersolargerät teurer oder der Standort leicht verschattet, dann verlängert sich die Amortisationszeit. Kann man eine Förderung (Zuschuss) in Anspruch nehmen, verkürzt sich die Amortisationszeit.

Wird der Strom eines Steckersolargerätes vollständig im Haus bzw. in der Wohnung verbraucht?
Auch bei einer hohen Grundlast kann es an einem sonnigen Tag passieren, dass mehr Strom erzeugt wird, als im Haushalt/der Wohnung in diesem Moment zeitgleich verbraucht wird. Dieser „überschüssige“ Strom wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist (aber nicht vergütet, wie bereits oben erklärt).

Muss der Stromzähler wegen des Steckersolargerätes getauscht werden?
Das hängt von Ihrem aktuellen Stromzähler und von Ihrem Netzbetreiber ab. Für den Einsatz eines Steckersolargerätes wird von den Netzbetreibern mindestens ein Zähler mit Rücklaufsperre, alternativ ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben, da es nicht zu einem Rückwärtslaufen des Zählers kommen darf bzw. auch geringe Strommengen, die eingespeist werden, messtechnisch erfasst werden müssen.

Ist bei Ihnen bereits ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler installiert, so ist kein Zählertausch notwendig. Sofern ein Zählertausch notwendig ist, wird Ihnen das der Netzbetreiber aufgrund Ihrer Anmeldung des Steckersolargerätes mitteilen.

Was kostet der Tausch des Stromzählers?
Das ist leider nicht einheitlich geregelt. Jeder Netzbetreiber (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) legt das für sein Versorgungsgebiet selbst fest und immer dann, wenn Sie den Zählerwechsel beauftragen, können Ihnen dafür Kosten in Rechnung gestellt werden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler kostenlos für den Kunden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler nur im Auftrag des Kunden, der dann auch dafür bezahlen muss. Die Kosten variieren zwischen rund 60 und 120 Euro.

Tipp: Bei der Anmeldung Ihres Steckersolargerätes beim Netzbetreiber sollten Sie nicht – in vorauseilendem Gehorsam – den Zählerwechsel beauftragen, sondern den Netzbetreiber bitten, zu prüfen, ob ein Zählerwechsel notwendig ist. Wenn dieser dann zur Entscheidung kommt, dass ein Zählerwechsel notwendig ist, muss er das auf eigene Kosten tun. Sofern der Netzbetreiber die Tauschkosten trotzdem an Sie berechnen will, sollten Sie über einen Wechsel des Messstellenbetreibers nachdenken…

Hängt das mit dem „Smart Meter“ zusammen?
Durch den „Smart-Meter-Rollout“ soll in Deutschland bis zum Jahr 2032 jeder analoge Stromzähler (Ferraris-Zähler) durch eine „moderne Messeinrichtung“ (mME, elektronischer Zähler) ersetzt werden. Bei einem Strombezug von mehr als 6.000 kWh/a oder einer PV-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 kWp wird die „moderne Messeinrichtung“ durch ein Kommunikationsmodul zu einem „intelligenten Messsystem“ (iMSys, Smart Meter) aufgerüstet.

Einige Netzbetreiber tauschen bei Anmeldung eines Steckersolargerätes den analogen Zähler bereits heute auf eigene Kosten in eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, um nicht in einigen Jahren nochmals tauschen zu müssen. Doch seit einem Urteil des OVG NRW in Münster im März 2021 ist unklar, wie es mit dem „Smart-Meter-Rollout“ weitergeht.

Darf sich ein alter Zähler durch ein Steckersolargerät rückwärts drehen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Dann würde der Strombezug aus dem Stromnetz verfälscht, auch eine falsche Stromsteuerberechnung wäre die Folge. Das ist unzulässig und daher unbedingt zu vermeiden.

Hinweis und Quellenangabe
Die hier wiedergegebenen Fragen und Antworten sind zu einem Großteil angelehnt an die FAQ der Themenseite „Steckersolargeräte“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Wir haben sie von dort mit freundlicher Genehmigung übernommen und für unsere Zwecke gekürzt und redaktionell angepasst. Die FAQ wurden nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Auch können Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, Normen, etc.) jederzeit vom Gesetzgeber, den Normungsgremien oder dem Netzbetreiber geändert werden, bevor diese FAQ aktualisiert werden.


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 01.02.2022/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Empfehlenswerte Links

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Studien und Fachartikel

Forschungsprojekt PV-Plug.In-Tools: Digitale Werkzeuge für Plug-In Solarsysteme der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin

Online-Tool der HTW Berlin: Stecker-Solar-Simulator. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen können.

Studie Nutzung von Steckersolargeräten 2022: Studie zur Nutzung von Steckersolargeräten mit Umfrage unter Nutzer:innen und umfassender Retrospektive auf die Forschung zum Thema der Hochschule für Technik und Wirteschaft HTW Berlin (Mail 2022).

Direktlink (pdf-Datei) zur Studie Nutzung von Steckersolargeräten 2022: Ergebnisse einer Umfrage zu kleinsten Photovoltaik-Geräten der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin (Mai 2022).

Studie Der Markt für Steckersolargeräte 2022: Auswertung einer Umfrage unter Anbietern von Steckersolargeräten zu Marktstruktur, Marktvolumen, Umsatz und Kundenpräferenzen der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin (Februar 2022).

Direktlink (pdf-Datei) zur Studie Der Markt für Steckersolargeräte 2022: Ergebnisse einer Erhebung und Befragung von Anbietern zu Marktvolumen, -struktur und -entwicklung in Deutschland der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin (Februar 2022).

Fachartikel Der DGS SolarRebell: Meine kleine rebellische Energiewende, wirtschaftlich und wild, in: Sonnenenergie, Ausgabe 01/2017 (März-Mai), S. 14-19.

Broschüren und Themenseiten 

Broschüre Sonne für Alle: Mit einem Steckersolargerät eigenen Solarstrom erzeugen! der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V. (1. Auflage 2018)

Broschüre Mach Deinen Balkon schön: Mit steckerfertigen PV-Anlagen selbst Strom erzeugen. der Smart Grids Plattform Baden-Württemberg (Smart Grids BW) e.V. (1. Auflage 2019)

Broschüre Mach Deinen Balkon schön: Mit steckerfertigen PV-Anlagen selbst Strom erzeugen. der Smart Grids Plattform Baden-Württemberg (Smart Grids BW) e.V. (2., überarbeitete Auflage 2019)

Broschüre Strom vom Balkon: Stecker-Solar-Geräte für kleine Flächen und wenig Geld der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (1. Auflage 2020)

Broschüre Strom vom Balkon: Stecker-Solar-Geräte für kleine Flächen und wenig Geld der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (2. Auflage 2022)

PV-Tool Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (August 2020)

PV-Tool Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (September 2020)

PV-Tool Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (Oktober 2020)

PV-Tool Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (Februar 2021)

PV-Toll Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (April 2021)

PV-Tool Balkon: Erfassungsbogen zur Prognose von Ertrag und Wirtschaftlichkeit einer Balkon-PV-Anlage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ RLP) e.V. (September 2022)

Online-Leitfaden Steckersolargeräte: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose der Verbraucherzentrale (VZ) e.V. (Stand: 28.02.2023)

Leitfaden Balkonsolaranlagen / Steckerfertige Solargeräte von Klimaschutz im Bundestag (KIB) e.V. (Stand. 22.03.2023)

Themenseite DGS SolarRebell der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V.

Themenseite Steckersolargeräte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V.

Themenseite PV-Lotse: Steckersolar der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V.

Marktübersicht Steckersolargeräte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) e.V.

Themenseite Steckersolargeräte der Zeitschrift PV Magazine

Marktübersicht Steckersolargeräte der Zeitschrift PV Magazine

Info-Seite Basiswissen Mini-PV-Anlagen des Informationsportals Solarserver

Themenseite Mini-PV-Anlagen des Informationportals Solarserver bzw. des Informationsdienstes SolarThemen

Lokale Förderprogramme 

Förderprogramm der Gemeinde Adelsdorf [Das Förderprogramm ist derzeit ausgesetzt.]

Direktlink zur Förderrichtlinie der Gemeinde Adelsdorf (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Adelsdorf (pdf-Datei)

Förderprogramm der Stadt Baiersdorf

Direktlink zur Förderrichtlinie der Stadt Baiersdorf (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Stadt Baiersdorf (pdf-Datei)

Direktlink zum Verwendungsnachweis der Stadt Baiersdorf (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Bubenreuth

Direktlink zur Förderrichtlinie 2022 der Gemeinde Bubenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zur Förderrichtlinie 2023 der Gemeinde Bubenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Bubenreuth (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Buckenhof

Schritt für Schritt zur Solar-Förderung der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zur Förderrichtlinie 2023 der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zur Checkliste Förderantrag der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zur Checkliste Auszahlungsunterlagen der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf Fristverlängerung der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Direktlink zum Auszahlungsantrag der Gemeinde Buckenhof (pdf-Datei)

Förderprogramm der Stadt Erlangen

Direktlink zur Förderrichtlinie der Stadt Erlangen (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Stadt Erlangen (pdf-Datei)

Förderprogramm der infra Fürth

Direktlink zur Förderrichtinie der infra Fürth (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der infra Fürth (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Großenseebach

Direktlink zur Förderrichtlinie der Gemeinde Großenseebach (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Großenseebach (pdf-Datei)

Förderprogramm des Marktes Heroldsberg [Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft.]

Direktlink zur Förderrichtlinie des Marktes Heroldsberg (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag des Marktes Heroldsberg (pdf-Datei)

Förderprogramm der Stadt Höchstadt/Aisch [Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft.]

Schritt für Schritt zur Förderung der Stadt Höchstadt/Aisch (pdf-Datei)

Direktlink zur Förderrichtlinie der Stadt Höchstadt/Aisch (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Stadt Höchstadt/Aisch (pdf-Datei)

Direktlink zum Verwendungsnachweis der Stadt Höchstadt/Aisch (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Kalchreuth

Direktlink zur Förderrichtlinie der Gemeinde Kalchreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Kalchreuth (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Marloffstein

Direktlink zur Förderrichtlinie der Gemeinde Marloffstein (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Marloffstein (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Gemeinde Marloffstein (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Röttenbach

Direktlink zur Förderrichtlinie und Förderantrag der Gemeinde Röttenbach (pdf-Datei)

Direktlink zum Informationen zum Förderantrag der Gemeinde Röttenbach (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Spardorf

Wegweiser zur Solar-Förderung der Gemeinde Spardorf (pdf-Datei)

Direktlink zur Förderrichtlinie der Gemeinde Spardorf (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Spardorf (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Gemeinde Spardorf (pdf-Datei)

Förderprogramm der Gemeinde Uttenreuth [Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft.]

Schritt für Schritt zur PV-Förderung der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zur Förderrichtlinie 2023 der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zur Checkliste Förderantrag der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Förderantrag der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zur Checkliste Auszahlungsunterlagen der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Antrag auf Fristverlängerung der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Direktlink zum Auszahlungantrag der Gemeinde Uttenreuth (pdf-Datei)

Produktinformationen 

Direktlink zur Beschreibung des Steckersolargerätes SUNpay®300 (pdf-Datei, bis April 2022)

Direktlink zur Beschreibung des Steckersolargerätes SUNpay®300S (pdf-Datei, ab Mai 2022)

Direktlink zur Beschreibung der Steckersolargeräte SUNpay®300plus und SUNpay®600plus (pdf-Datei, ab Mai 2023)

Direktlink zur Montageanleitung der Steckersolargeräte SUNpay®300 und SUNpay®300S (pdf-Datei, Stand: März 2021)

Direktlink zur Montageanleitung der Steckersolargeräte SUNpay®300plus und SUNpay®300plus (pdf-Datei, Stand: April 2023)

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Produktinformationsseite für den Mikro-Wechselrichter INV 315-50 von AEconversion

Info-Blatt: Vorteile und Funktionen von Mikro-Wechselrichtern beim Einsatz in PV-Anlagen (pdf-Datei)

Direktlink zum Datenblatt des Mikro-Wechselrichters INV 315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zur Montage- und Bedienungsanleitung des Mikro-Wechselrichters INV 315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zu den System-Schaltbildern mit Mikro-Wechselrichtern von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zum Einheitenzertifikat für den Mikro-Wechselrichter INV315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zum Zertifikat für NA-Schutz für den Mikro-Wechselrichter INV315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zur CE-Konformitätserklärung für die Mikro-Wechselrichter INV315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zum Konformitätsnachweis Eigenerzeugungseinheit – Eigenerklärung zur VDE AR-N 4105:2018-11 des Mikro-Wechselrichters INV 315-50 von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zu den Garantiebedingungen für Mikro-Wechselrichter von AEconversion (pdf-Datei)

Direktlink zur Checkliste Fehlerbehebung für Mikro-Wechselrichter von AEconversion (pdf-Datei)

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Produktinformationsseite für die Mikro-Wechselrichter HERF-300 und HERF-600 von E-Star Energy

Direktlink zum Datenblatt der Mikro-Wechselrichter HERF-300 und HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei, deutsch)

Direktlink zum Datenblatt der Mikro-Wechselrichter HERF-300 und HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei, englisch)

Direktlink zur Montage- und Bedienungsanleitung der Mikro-Wechselrichter HERF-300 / WR300plus und HERF-600 / WR600plus von Sunset Energietechnik (pdf-Datei, deutsch)

Direktlink zur Montage- und Bedienungsanleitung des Mikro-Wechselrichters HERF-300 von E-Star Energy (pdf-Datei, englisch)

Direktlink zur Montage- und Bedienungsanleitung des Mikro-Wechselrichters HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei, englisch)

Direktlink zum Einheitenzertifikat des Mikro-Wechselrichters HERF-300 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zum Einheitenzertifikat des Mikro-Wechselrichters HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zum Zertifikat für NA-Schutz des Mikro-Wechselrichters HERF-300 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zum Zertifikat für NA-Schutz des Mikro-Wechselrichters HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zur CE-Konformitätserklärung des Mikro-Wechselrichters HERF-300 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zur CE-Konformitätserklärung des Mikro-Wechselrichters HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zur Konformitätserklärung des Mikro-Wechselrichters HERF-300 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zur Konformitätserklärung des Mikro-Wechselrichters HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Direktlink zu den Garantiebedingungen der Mikro-Wechselrichter HERF-300 und HERF-600 von E-Star Energy (pdf-Datei)

Anmeldeformulare für Steckerfertige Erzeugungsanlagen 

Formularseite der Bayernwerk Netz GmbH (93049 Regensburg, einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt und im Landkreis Schweinfurt)

Infoseite der Bayernwerk Netz GmbH (93049 Regensburg, einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt und im Landkreis Schweinfurt)

Direktlink zum Anmeldeformular der Bayernwerk Netz GmbH (Online-Formular)

Formularseite der Erlanger Stadtwerke AG (91052 Erlangen, Netzbetreiber im Stadtgebiet Erlangen)

Infoseite der Erlanger Stadtwerke AG (91052 Erlangen, Netzbetreiber im Stadtgebiet Erlangen)

Direktlink zum Anmeldeformular der Erlanger Stadtwerke AG (pdf-Datei)

Formularseite der Stadtwerke Forchheim GmbH (91301 Forchheim, Netzbetreiber im Stadtgebiet Forchheim)

Infoseite der Stadtwerke Forchheim GmbH (91301 Forchheim, Netzbetreiber im Stadtgebiet Forchheim)

Direktlink zum Anmeldeformular der Stadtwerke Forchheim GmbH (Online-Formular)

Formularseite der Herzo Werke GmbH (91074 Herzogenaurach, einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt)

Infoseite der Herzo Werke GmbH (91074 Herzogenaurach, einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt)

Direktlink zum Anmeldeformular der Herzo Werke GmbH (pdf-Datei)

Formularseite der N-ERGIE Netz GmbH (90441 Nürnberg, Netzbetreiber im Stadtgebiet Nürnberg und einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt)

Infoseite der N-ERGIE Netz GmbH (90441 Nürnberg, Netzbetreiber im Stadtgebiet Nürnberg ud einer der Netzbetreiber im Landkreis Erlangen-Höchstadt)

Direktlink zum Anmeldeformular der N-ERGIE Netz GmbH (Online-Formular)

Formularseite der infra Fürth GmbH (90763 Fürth, Netzbetreiber im Stadtgebiet Fürth)

Infoseite der infra Fürth GmbH (90763 Fürth, Netzbetreiber im Stadtgebiet Fürth)

Direktlink zum Anmeldeformular der infra Fürth GmbH (pdf-Datei)

Formularseite der Stadtwerke Schweinfurt GmbH (97421 Schweinfurt, Netzbetreiber im Stadtgebiet Schweinfurt)

Infoseite der Stadtwerke Schweinfurt GmbH (97421 Schweinfurt, Netzbetreiber im Stadtgebiet Schweinfurt)

Direktlink zum Anmeldeformular der Stadtwerke Schweinfurt GmbH (Online-Formular)

Formularseite der Überlandzentrale Mainfranken eG (97511 Lülsfeld, einer der Netzbetreiber im Landkreis Schweinfurt)

Infoseite der Überlandzentrale Mainfranken eG (97511 Lülsfeld, einer der Netzbetreiber im Landkreis Schweinfurt)

Direktlink zum Anmeldeformular der Überlandzentrale Mainfranken eG (pdf-Datei)

Direktlink zum Anmeldeformular der Überlandzentrale Mainfranken eG (Online-Formular)

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Registrierungsassistent der Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Eintragen in das Marktstammdatenregister

Verein Energiewende ER(H)langen e.V., Arbeitsgruppe Stecker-SolAER

Sammelbestellungen von Steckersolargeräten in und um Erlangen:
Arbeitsgruppe Stecker-SolAER des Vereins Energiewende ER(H)langen e.V.

Sammelbestellungen von Steckersolargeräten in und um Darmstadt:
KlimaEntscheid Darmstadt / Heiner Energie

Sammelbestellungen von Steckersolargeräten in und um Hamburg:
Lokale Energiewende SoliSolar Hamburg e.V.

Sammelbestellungen von Steckersolargeräten in und um Kassel:
SoLocal Energy e.V.

Verein Energiewende ER(H)langen e.V.

Regionaler Wattbewerb ERH für Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Bundesweiter Wattbewerb für Städte


Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner auf.

Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 15.07.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Fotogalerie

In unserer Fotogalerie zeigen wir Ihnen in Kürze eine kleine Auswahl an Steckersolargeräten, die im Rahmen unserer Sammelbestellungen gekauft und installiert wurden. Ein „Herzliches Dankeschön“ geht an alle Besitzerinnen und Besitzer der Steckersolargeräte, die uns Fotos für diese Galerie zur Verfügung gestellt haben.

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Stand: 06.06.2023/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!

Kontakt/Impressum

Technische Fragen zu den Steckersolargeräten
„SUNpay®300“ und „SUNpay®300S“ (Modell bis 2022) und „SUNpay®300plus“ und „SUNpay®600plus“ (Modell ab 2023)

Bei technischen Fragen zu den Steckersolargeräten aus unseren Sammelbestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline unseres Kooperationspartners Sunset Energietechnik GmbH. Dort sind Frau Antje Langnickel und ihre Kollegen unter der Telefonnummer 09195/9494-476 sowie per E-Mail an antje.langnickel[ät]sunset-solar[dot]com erreichbar und beantworten Ihre Fragen gerne.

Angaben gemäß § 5 TMG

Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner
Dipl.-Ing. Christian Dürschner
Anna-Rosenthal-Weg 21, 91052 Erlangen
Tel. 09131-303 222, 0178-499 6363
E-Mail: duerschner[ät]mailbox[dot]org
Internet: http://www.pv-gutachter.de

Bildquellen

Sunset Energietechnik GmbH (Adelsdorf) und Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner (Erlangen) sowie zahlreiche Privatpersonen, die Fotos ihrer Steckersolargeräte zur Verfügung gestellt haben.

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5. Hinweis zur Sammelbestellung

Der Kaufvertrag des Steckersolargerätes wird zwischen dem Anbieter (hier: Sunset Energietechnik GmbH, Adelsdorf) und dem Besteller geschlossen. Sämtliche Ansprüche aus diesem Kaufvertrag sind bilateral zwischen Anbieter und Besteller zu klären. Das Photovoltaik Ing.-Büro Dürschner (vertreten durch Christian Dürschner) ist NICHT in das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Besteller involviert.

Datenschutzhinweise

1. Wer wir sind

Die Adresse unserer Website ist: https://www.steckersolargeraet.de .

2. Kommentare

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Quelle: Textvorschlag von WordPress und eRecht24


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Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 06.06.2023/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!