Fragen & Antworten

Was Sie schon immer über Steckersolargeräte wissen wolten:

Eine Mini-PV-Anlage – ist das überhaupt sinnvoll?
Im Sinne der Energiewende gilt für den Bau von Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich das Motto „Macht die Dächer voll!“ von Prof. Dr. Volker Quaschning (HTW Berlin). Aber nicht jeder hat ein eigenes Dach zur Verfügung, um darauf (s)eine PV-Anlage zu installieren. Hier kommen Steckersolargeräte bzw. Balkonsolaranlagen in Spiel, denn diese Mini-PV-Anlagen ermöglichen es nahezu jedem, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch eigenerzeugten Solarstrom zu decken. Und für die Energiewende zählt jedes Solarmodul.

Was bedeutet Steckersolargerät?
Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-PV-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt. Dieser Wert bezieht sich auf die Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die installierte Nennleistung der Solarmodule darf auch höher sein, solange der Wechselrichter seine Ausgangsleistung – und damit die in den Endstromkreis eingespeiste Leistung – zuverlässig auf maximal 600 Watt begrenzt. Die Mini-PV-Anlage wird oft auch als Balkonkraftwerk, SolarRebell oder Guerilla-PV bezeichnet.

Was gehört zu einem Steckersolargerät?
Ein Steckersolargerät besteht typischerweise aus einem oder zwei Solarmodulen, einem dazu passenden Mikro-Wechselrichter, einer Unterkonstruktion und der dazugehörenden DC- und AC-Verkabelung. Ein Steckersolargerät produziert Strom aus Sonnenlicht und speist diesen direkt in einen Endstromkreis von Haus oder Wohnung ein. In Deutschland ist die Anwendung von Steckersolargeräten derzeit auf eine maximale Leistung von 600 Watt (AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters) begrenzt.

Die Zahl der Solarmodule und der Wechselrichter einer Mini-Solaranlage ist nicht festgelegt: Ein Steckersolargerät kann aus einem Solarmodul und einem Wechselrichter bestehen. Oder aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Möglich sind auch zwei Solarmodule und zwei Wechselrichter. Oder eine andere Kombination, solange sichergestellt ist, dass die maximale Wechselrichterleistung von 600 Watt nicht überschritten wird.

Was ist Balkon-Solar oder Guerilla-Solar?
Für Steckersolargeräte gibt es zahlreiche andere Bezeichnungen, wie z.B. Mini-Solaranlage, Micro-Solaranlage, Plug-In-Solaranlage, Mini-Solargenerator, Plug-In-Solargerät, Plug-In-PV-Anlage, Plug-In-Solargenerator, Mikro-Solargenerator, Plug-In-PV-Gerät, Mikro-Solarmodul, Balkon-Solaranlage oder Balkonmodul. Aus fachlicher Sicht schließen wir uns der DGS an, die die Bezeichnung Steckersolargerät favorisiert, da es sich nicht um eine fest installierte „Anlage“ nach dem üblichen Verständnis handelt, sondern eher ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. In der Zeit, als der Einsatz der Steckersolargeräte nur „halb-legal“ war, wurde auch der Begriff „Guerilla-PV“ verwendet.

Ist die Nutzung eines Steckersolargerätes überhaupt erlaubt?
Ja, die Installation und der Betrieb eines Steckersolargerätes an einem Endstromkreis ist seit dem Jahr 2018 mit dem Inkrafttreten der Norm VDE AR-N 4105:2018 auch in Deutschland erlaubt.

Wie viele Steckersolargeräte gibt es schon?
Dazu gibt es leider keine belastbare Statistik. In Deutschland dürften mittlerweile über 125.000 Steckersolargeräte in Betrieb sein, in Europa noch weitaus mehr. Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile bis zu 500.000 Steckersolargeräten in ganz Europa installiert sind.

Was nutzt mir ein Steckersolargerät?
Egal ob Mieter oder Eigentümer – für die Anschaffung eines Steckersolargerätes sprechen viele Gründe: Man kann selbst Solarstrom erzeugen und damit einen Teil eines Stromverbrauchs decken. Ganz praktisch gesprochen: Das Steckersolargerät deckt tagsüber bei Sonnenschein einen Teil des Stromverbrauchs des Haushalts. Der Eigenverbrauch des preiswerten Solarstroms reduziert den Strombezug aus dem Netz und spart damit Stromkosten. Das Steckersolargerät liefert einen Beitrag zur persönlichen Energiewende. Man betreibt aktiven Klimaschutz und versteht, wie die Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht funktioniert und hat gleichzeitig Spaß daran, seinen eigenen Strom zu erzeugen und zu verbrauchen.

Hilft ein Steckersolargerät bei der Energiewende?
Naja – genaugenommen kann ein einziges Steckersolargeräte nur sehr wenig zur Energiewende beitragen. Aber: Viele Mini-Solaranlagen zusammen können einen nennenswerten Anteil zur Energiewende beitragen. Denn jedes Solarmodul, das Strom erzeugt, der sonst aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas oder aus Atomkraft gewonnen würde, hilft bei der Umstellung unseres Energiesystems auf saubere und klimafreundliche Energien. Und: Die Energiewende ist nicht nur die reine Erzeugung, sondern es geht auch um eine bewusste Energienutzung und das Verständnis der Technik. Für diese beiden Punkte ist ein Steckersolargerät ganz besonders gut geeignet.

Gibt es Normen für Steckersolargeräte?
Es gibt Elektronormen, in denen Vorgaben für Steckersolargeräte enthalten sind. Eine vollständige Produktnorm für Steckersolargeräte gibt es noch nicht, diese wird derzeit erarbeitet. Sie soll voraussichtlich zum Jahresende 2021 in einem ersten Entwurf vorgestellt werden. Im Vorfeld dieser Produktnorm hat die DGS den „DGS-Sicherheitsstandard“ entwickelt. Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Weitere Informationen: http://www.pvplug.de/standard/ .

Wie sicher ist der Betrieb von Steckersolargeräten?
Es gibt nach unserem Wissen keinen einzigen Fall in Deutschland oder im europäischen Ausland, bei dem es durch ein Steckersolargeräte z.B. zu einem Personenschaden, einem Brand o.ä. gekommen ist. Aus der Erfahrung kann daher bestätigt werden: Ja, Steckersolargeräte sind sicher. Insbesondere Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Selbstverständlich kommt diese Sicherheit nicht „von alleine“: Eine stabile Befestigung des Solarmoduls/der Solarmodule sowie ein fachgerecht ausgeführter Anschluss und Verkabelung sind Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Steckersolargeräten.

Gibt es für Steckersolargeräte eine Förderung?
Ja, zahlreiche Kommunen und ein Bundesland (Schleswig-Holstein) fördern derzeit den Einsatz von Steckersolargeräten auf Antrag mit einem finanziellen Zuschuss. Die Liste der fördernden Kommunen ändert sich allerdings laufend: Oft sind die Fördertöpfe schnell ausgeschöpft, so dass es schwierig ist, eine Übersicht zu erarbeiten und aktuell zu halten. Fragen Sie doch einfach beim Umweltamt Ihrer Kommune oder beim Energieberatungszentrum Ihres Stromversorgers nach, ob es aktuell in Ihrer Region eine Förderung für Steckersolargeräte gibt.

Tipp: Im Stadtgebiet von Erlangen (weitgehend deckungsgleich mit dem Versorgungsgebiet der Erlanger Stadtwerke) gibt es aktuell eine Förderung der Steckersolargeräte durch die Kommune. Förderanträge sind VOR der Anschaffung beim Umweltamt der Stadt Erlangen zu stellen. Folgende Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt fördern ebenfalls die Anschaffung von Steckersolargeräten: Adelsdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Marloffstein, Spardorf und Uttenreuth.

Darf ich gleichzeitig mehrere Steckersolargeräte nutzen?
Ja, es dürfen mehrere Steckersolargeräte genutzt werden, solange pro Hausanschluss (bzw. in Mehrfamilienhäusern pro Wohnungsanschluss) die maximale Leistung des Wechselrichters von insgesamt 600 Watt nicht überschritten wird. Um die Solarstromerzeugung besser über den Tagesverlauf zu verteilen, wäre es z.B. möglich, ein Steckersolargerät nach Osten und ein Steckersolargerät nach Westen auszurichten.

Wie kann der Strom überhaupt IN die Steckdose fließen?
Die Ausgangsspannung des Steckersolargerätes ist etwas höher als die Netzspannung in der Steckdose. Der Strom fließt immer von der hohen zur niedrigen Spannung. Ein elektrisches Gerät im Haushalt wird daher immer zuerst aus dem Strom des Steckersolargerätes und in zweiter Linie aus dem Strom des allgemeinen Versorgungsnetzes versorgt.

Wie entscheiden meine Haushaltsgeräte, welchen Strom sie nutzen?
Elektrische Haushaltsgeräte benutzen immer zuerst den Strom eines vorhandenen Steckersolargerätes und ergänzen ihren Strombedarf mit Netzstrom, falls der vorhandene Solarstrom nicht ausreicht. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Stromnetz genau so viel Strom in die Wohnung wie von den dort vorhandenen Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist schon Strom aus einem Steckersolargerät vorhanden, so kommt weniger Strom aus dem Stromnetz zum Einsatz.

Welche Leistung sollte das Steckersolargerät haben?
Die Entscheidung, ob man ein Solarmodul (mit einer Nennleistung von 300-350 Wp) oder zwei Solarmodule (mit einer Nennleistung von 600-700 Wp) verwendet, sollte passend zum Grundstromverbrauch des Hauses bzw. der Wohnung getroffen werden. Denn es geht ja nicht um die Einspeisung von Solarstrom, sondern um die Verringerung des Strombezugs aus dem Netz durch eigenen Solarstrom. Bei einem kleinen Zwei-Personen-Haushalt mit einer kleinen Wohnung mit niedrigen Stromverbrauch ist eher ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul ausreichend, für eine vierköpfige Familie mit größerer Wohnung und hohem Stromverbrauch ist ein Steckersolargerät mit zwei Solarmodulen sinnvoll.

Was passiert, wenn das Steckersolargerät mehr Strom produziert als benötigt wird?
Der „zuviel“ erzeugte Solarstrom fließt über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz. Diese Situation kann z.B. während der Urlaubszeit im Sommer auftreten. Die Strommengen, die eingespeist werden, sind jedoch sehr gering. Bei der Anmeldung des Steckersolargerätes müssen Sie erklären, dass Sie a) keine Einspeisung des Solarstroms aus Ihrem Steckersolargerät beabsichtigen und b) für den Fall, dass trotzdem eine Einspeisung stattfindet, Sie auf eine Einspeisevergütung verzichten.

An welche Stromphase soll ich das Steckersolargerät anschließen?
In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sind Endstromkreise mit Steckdosen in der Regel nur an eine Phase des dreiphasigen Stromnetzes angeschlossen. Wenn Sie das Steckersolargerät anschließen, wird daher zunächst diese eine Phase mit Solarstrom versorgt. Es ist aber egal, an welche der drei Phasen dieser Stromkreis angeschlossen ist, denn in Deutschland arbeiten die Stromzähler „saldierend“, das heißt, im Zähler werden die Ströme der verschiedenen Phasen zusammenaddiert und nur der „resultierende“ Strom als Ergebnis wird gezählt. So kann ein Steckersolargerät, das auf Phase 1 angeschlossen ist, auch einen elektrischen Verbraucher auf Phase 2 oder auf Phase 3 versorgen, ohne dass der Stromzähler einen Verbrauch misst.

Kann ein Steckersolargerät eine Notstromversorgung ermöglichen?
Nein, denn ein Steckersolargerät arbeitet nur dann, wenn auch die Stromversorgung des öffentlichen Netzes zur Verfügung steht. Im Falle eines Stromausfalls muss sich das Steckersolargerät aus Sicherheitsgründen automatisch abschalten (ebenso wie auch größere PV-Anlagen). Um eine netzunabhängige Versorgung aufzubauen, werden inselnetzfähige Wechselrichter benötigt, wie es sie z.B. für den Campingbereich gibt.

Kann ich den Strom aus einem Steckersolargerät in einer Batterie speichern?
Technisch ja, rechtlich nein. Ein Steckersolargerät ist so konzipiert, dass der erzeugte Solarstrom zeitgleich im Haushalt verbraucht wird. Eventuell nicht verbrauchter Solarstrom könnte zwar grundsätzlich auch in einen Stromspeicher statt in das öffentliche Stromnetz abgegeben werden. Aber wenn ein Steckersolargerät mit einem Stromspeicher kombiniert wird, dann ist es rechtlich kein Steckersolargerät (mit vereinfachter Anmeldung) mehr. Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen raten wir von einem Batteriespeicher in Kombination mit einem Steckersolargerät ab. Aber natürlich können Sie den Akku Ihres Funktelefons oder Ihres Laptops oder eine Powerbank mit dem Solarstrom laden, um diesen Strom erst später zu nutzen.

Wo kann ich ein Steckersolargerät am besten montieren?
Es gibt viele Möglichkeiten, die ein oder zwei Solarmodule eines Steckersolargerätes zu montieren: Zum Beispiel auf dem Schräg- oder Flachdach des Hauses, auf dem Dach einer Garage oder eines Carports, senkrecht oder schräg an der Fassade, senkrecht am Balkon oder auch auf dem Boden aufgestellt, z.B. auf Balkon, Terrasse oder im Garten. Achten Sie in jedem Fall auf eine dauerhafte und standsichere Befestigung, so dass von dem Steckersolargerät keine Gefahr für Sie oder Dritte ausgeht.

Was ist bei Auswahl des Montageorts zu beachten?
Unter energetischen/wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sollte das Steckersolargerät ganzjährig in Richtung des unverschatteten Himmels und zur Sonne blicken können. Bei einer Ausrichtung nach Süden und mit einer Modulneigung von 35° würde ein Steckersolargerät die größte Stromkostenreduktion bringen, bei ungünstiger Ausrichtung des Solarmoduls oder bei Verschattung z.B. durch Bäume, Nachbargebäude, Antennen o.ä. sinkt der Stromertrag.

Wichtig: Die eingesetzten Materialien und Haltesysteme müssen zu den Solarmodulen und dem ausgewählten Einsatzort passen. Bei Steckersolargeräten, die den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen, hat sich der Hersteller verpflichtet, die zulässigen Montagearten in der Produktbeschreibung anzugeben.

Von einer Bodenmontage raten wir ab, wenn kleine Kinder oder Haustiere sich am Aufstellort befinden können, da die AC-Leitung vom Steckersolargerät zur Steckdose eine Stolperfalle darstellen kann.

Was muss beim Anbringungsort noch beachtet werden?
Die Montage des Steckersolargerätes muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden. Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen des Solarmoduls zum Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie das Montagesystem selbst. Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten. Auch die entsprechenden Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden.

Nur bis zu einer Einbauhöhe von vier Metern und wenn Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können, dürfen gängige Glas-Folien-PV-Module eingesetzt werden: „Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als vier Meter über Verkehrsflächen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können.“ In allen anderen Fällen müssen spezielle Glas-Folien-Module, geeignete Glas-Glas-Module oder Kunststoff-Module eingesetzt werden.

Muss die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss eines Steckersolargerätes durch einen Elektroinstallateur geprüft werden?
Je nach Alter und Zustand Ihrer Hausinstallation kann das tatsächlich notwendig sein. Aber üblicherweise muss die Elektroinstallation einer neueren Hausinstallation nicht vorab durch eine Elektrofachkraft überprüft werden, denn

a) wenn Sicherungsautomaten („Leitungsschutzschalter“) vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (bei einer Netzspannung von 230 Volt entspricht das einer Leistung von 600 Watt, also meist zwei Solarmodulen) angeschlossen werden. Diese Empfehlung basiert auf Erkenntnissen der Untersuchung des PI-Berlin https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf .

b) wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, können Sie die Sicherung des Stromkreises, an den das Steckersolargeräte angeschlossen werden soll, durch die nächstkleinere Sicherung austauschen. Hier kann die Rücksprache mit einem Elektroinstallateur sinnvoll sein.

Falls eine Leistung von mehr als 600 Watt installiert werden sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät, sondern um eine „normale“ Photovoltaikanlage, zu deren Installation Sie zwingend einen Elektroinstallateur benötigen.

Kann die Elektroinstallation mit zwei Solarmodulen überlastet werden?
Nein, im Normalfall ist es nicht möglich, einen Stromkreis durch die Einspeisung aus zwei Solarmodulen zu überlasten. Selbst wenn diese zwei Solarmodule mit vollen 600 Watt einspeisen: Sie dürfen in die gleiche Steckdose auch einen Balkon-Elektrogrill mit einem Verbrauch von 3.000 W (also dem fünffachen) einstecken.

Wenn Sie sich unsicher sind, weil Sie z.B. in einem sehr alten Haus wohnen, das eine sehr alte (und eventuell heute nicht mehr normgerechte) Elektroinstallation besitzt, empfehlen wir die Prüfung der Installation durch einen Elektroinstallateur.

Wie identifiziere ich den Stromkreis, an dem das Steckersolargerät angeschlossen werden soll?
Stecken Sie ein Verbrauchsgerät (z.B. eine Lampe) in die Steckdose, an der das Steckersolargerät betrieben werden soll. Schalten Sie im Sicherungskasten eine nach der anderen Sicherung aus, bis sich das Verbrauchsgerät abschaltet. Markieren Sie die Sicherung und schalten Sie die Sicherung wieder ein und fahren Sie mit den anderen Sicherungen fort. Sollte nur eine Sicherung das Gerät abschalten, haben sie den Stromkreis identifiziert. Sollten zwei Sicherungen den Stromkreis abschalten, ist eine davon eine Hauptsicherung für mehrere Stromkreise, die andere Sicherung ist die Sicherung des gesuchten Stromkreises.

Kann ich einen elektrischen Schlag von meinem Steckersolargerät bekommen?
Nein. Wenn das Steckersolargerät über einen Netz-und-Anlagen-Schutz nach VDE AR-N-4105 verfügt (und diesen NA-Schutz muss es bei uns in Deutschland haben, um überhaupt verkehrsfähig zu sein), liegt schon 200 Millisekunden nach dem Ziehen des Steckers aus der Steckdose keine gefährliche Spannung mehr am Stecker an. Damit kann das Risiko eines elektrischen Schlags ausgeschlossen werden. Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung bis zu einer Sekunde noch am Stecker anliegen.

Darf ein Steckersolargerät an einer Mehrfachsteckdose betrieben werden?
Nein, das ist aus Sicherheitsgründen verboten. Jedes Steckersolargerät muss jeweils für sich einzeln an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden. Ein Steckersolargerät kann dabei aber durchaus aus zwei Solarmodulen mit nur einem Wechselrichter bestehen.

Ist die Stromerzeugung mit einem Steckersolargerät legal?
Ja. Nachdem der Einsatz eines Steckersolargerätes vor etlichen Jahren noch rechtlich in einer „Grauzone“ stattfand, wurden inzwischen die Normen so angepasst, dass der Betrieb legal ist. Steckersolargeräte sind nun als Stromerzeugungsmöglichkeit definiert. Selbstverständlich müssen die Randbedingungen, die sich z.B. aus Elektronormen oder dem Baurecht ergeben, beachtet und eingehalten werden.

Ist ein Steckersolargerät eine EEG-Anlage?
Vom Prinzip her ja, da jeder Stromerzeuger, der aus Erneuerbaren Energien Strom erzeugt und in das öffentliche Stromnetz einspeist (oder auch ohne nennenswerte Einspeisung daran angeschlossen ist), in den Geltungsbereich des EEG fällt.

Jedoch ist das EEG ein Fördergesetz, d.h. die darin enthaltenen auch technischen Bedingungen sind nur als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung (im Fall einer PV-Anlage einer Einspeisevergütung) zu verstehen. Bei einem Steckersolargerät wird auf diese Förderung durch die Einspeisevergütung verzichtet, daher laufen auch technische Anforderungen des EEG „ins Leere“, da als „Strafe“ nur die Kürzung der (nicht in Anspruch genommenen) Förderung droht.

Kann ich für mein Steckersolargerät eine EEG-Vergütung erhalten?
Gemäß EEG besteht theoretisch ein Anspruch auf EEG-Vergütung. Beim Einsatz von Steckersolargeräten wird darauf aber meistens verzichtet, denn zum einen wird das Steckersolargerät auf nahezu 100%igen Eigenverbrauch ausgelegt und daher sind die eingespeisten Strommengen nur sehr gering. Zum anderen würde die Einnahmen der Einspeisevergütung einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten (Abrechnung, Abschlagszahlungen, steuerliche Anmeldung und regelmäßige Meldungen an das Finanzamt), so dass dies auch aus dieser Sicht überhaupt nicht sinnvoll ist.

Muss ich für den Betrieb eines Steckersolargerätes ein Gewerbe anmelden?
Nein. Mit einem Steckersolargeräte werden keine Einnahmen erzielt, da der Eigenverbrauch und das Reduzieren des Bezugs von Netzstrom im Vordergrund stehen. Zudem verzichten Sie gegenüber dem Netzbetreiber auf eine Vergütung der wenigen eingespeisten Kilowattstunden. Daher ist der Betrieb eines Steckersolargerätes keine gewerbliche oder unternehmerische Tätigkeit, für die sich das Ordnungsamt oder das Finanzamt interessieren.

Muss mein Steckersolargerät die 70%-Regel des EEG einhalten?
Nein. Prinzipiell gilt zwar gemäß EEG die technische Anforderung, dass am Einspeisepunkt maximal 70 % der Nennleistung einer PV-Anlage eingespeist werden dürfen (§ 9 EEG 2021), doch Strafe für das die Nicht-Einhaltung dieser Forderung ist nur der Wegfall der EEG-Förderung. Da für Steckersolargeräte sowieso keine EEG-Förderung (Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, läuft diese Forderung ins Leere.

Steckersolargerät in der Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters notwendig?
Dazu müssten Sie in Ihrem Mietvertrag nachsehen. Wenn im Mietvertrag das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf zur Mietsache gehörenden Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargeräte an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Brüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann empfehlen wir, die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Steckersolargerät in der Wohnung bei Eigentümergemeinschaften: Zustimmung der Mit-Eigentümer notwendig?
Dazu müssten Sie in Ihren Wohnungsverträgen nachsehen. Wenn in den Vereinbarungen (Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung) der Wohnungseigentümergemeinschaft das Anbringen von Dingen am Balkongeländer nicht explizit verboten ist, besteht dafür formal keine Notwendigkeit. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf Ihren eigenen Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargerät an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Brüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann empfehlen wir, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.

Muss ein Steckersolargerät versichert werden?
Für ein Steckersolargeräte benötigen Sie keine spezielle Versicherung. Allerdings ist es schon im „normalen Leben“ sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden, die Sie Dritten zufügen, regulieren zu können. Das Risiko „Steckersolargerät“ sollte in diese Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer und ggf. die Anpassung bzw. Erweiterung des Versicherungsschutzes.

Muss ein Steckersolargerät angemeldet werden?
Ja, leider ist für die Nutzung eines Steckersolargerätes auch ein wenig Bürokratie zu beachten. Ein Steckersolargerät muss bei zwei Stellen angemeldet werden: Beim Versorgungsnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Wo muss ein Steckersolargerät angemeldet werden?
Die eine Anmeldung des Steckersolargerätes erfolgt bei dem Versorgungsnetzbetreiber, der das öffentliche Stromnetz bei Ihnen betreibt. Falls Sie Strom von einem anderen Unternehmen beziehen (der Netzbetreiber also NICHT gleichzeitig auch Ihr Stromversorger ist) spielt das keine Rolle, es ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Die andere Anmeldung ist beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldedaten von Netzbetreiber und Marktstammdatenregister werden miteinander im Hintergrund abgeglichen.

Wie funktioniert die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Für die Anmeldung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen seit 2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105:2018-11 akzeptieren („gesetzliches Formular“). Immer mehr Netzbetreiber bieten ein vereinfachtes Anmeldeverfahren auf einem einseitigen Formular an, das auf der Homepage des Netzbetreibers als pdf-Datei zu finden ist („privatrechtliches Formular“). Ob Ihr Netzbetreiber dazu gehört, können Sie auf dessen Homepage (meistens im Downloadbereich) prüfen. Falls Sie dort nichts finden, hilft ein Anruf beim Kundenservice des Netzbetreibers.

Einige Netzbetreiber bestehen (noch) auf eine Anmeldung wie bei einer großen PV-Anlage. Doch auch hier gilt: Die Anmeldung muss nur einmalig durchgeführt werden, später gibt es dadurch keinen weiteren Aufwand. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist gebührenfrei und kann von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Achtung Falle: Wenn Sie in dem vereinfachten Anmeldeformular den Netzbetreiber als grundzuständigen Messstellenbetreiber mit einem Zählerwechsel beauftragen, dann müssten Sie die Kosten für den Zählerwechsel tragen. Daher wäre es sinnvoll, den Netzbetreiber nur um eine Prüfung zu bitten, ob ein Zählertausch notwendig ist. Wenn der Netzbetreiber dann zu der Entscheidung kommt, dass dieser Tausch notwendig ist, dann muss er die Kosten tragen. Sollte der Netzbetreiber das anders sehen, sollten Sie einen Wechsel des Messstellenbetreibers in Erwägung ziehen – und dies auch dem Netzbetreiber mitteilen. Vielleicht kommt er dann doch zur Einsicht und sieht von einer Berechnung der Kosten des Zählertausches ab.

Mein Netzbetreiber fordert die Anmeldung nach VDE AR-N 4105 durch einen eingetragenen Fachbetrieb. Was soll ich tun?
Es gibt kein Gesetz und keine Norm, das diese Forderung stützt. Empfehlung: Füllen Sie die Formulare – soweit anwendbar – selbst aus, Sie haben damit die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Der Gesetzgeber fordert in § 19 Absatz 3 NAV eine Anmeldung, ohne dabei konkrete Vorgaben dafür zu machen. Die VDE AR-N-4105 enthält als Anlage E.8 ein Beispiel-Formblatt, das eine beispielhafte Anmeldung enthält. Viele Netzbetreiber haben dieses als eigenes Anmeldeformular umgesetzt, das vom Betreiber des Steckersolargerätes (ohne Unterstützung durch einen Elektroinstallateur) ausgefüllt werden kann (und darf).

Was kann passieren, wenn ich vergessen habe, mein Steckersolargerät beim Netzbetreiber anzumelden?
Wenn der Netzbetreiber erfährt, dass Sie ein Steckersolargerät betreiben, könnten Sie Post von ihm erhalten. Die Anmeldung könnten Sie dann nachholen.

Wenn Sie als Betreiber eines Steckersolargerätes den Schutz vor Rückspannungen mittels Zertifikat des Wechselrichters für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 nachweisen können, hat der Netzbetreiber keine Handhabe gegen den Weiterbetrieb des Steckersolargerätes. Achten Sie daher beim Kauf auf das Vorhandensein dieses Zertifikates – Billigangebote in einschlägigen Auktionshäusern haben dieses Zertifikat oft nicht. Der Betrieb von Wechselrichtern ohne die entsprechende Zertifizierung ist daher illegal.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?
Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kann nur online per Internet erfolgen. Auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters https://www.marktstammdatenregister.de müssen Sie zunächst als Anlagenbetreiber ein Nutzerkonto anlegen. Damit können Sie sich dann einloggen und die Daten Ihrer Erzeugungsanlage „Steckersolargerät“ eintragen. Dabei werden die Daten des Eigentümers (z.B. Anschrift) der Erzeugungsanlage und die Daten der Erzeugungsanlage selbst (z.B. Anzahle und Nennleistung der Solarmodule, Anzahl und Nennleistung der Wechselrichter) abgefragt. Die Anmeldung ist gebührenfrei und kann von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Was kann passieren, wenn ich vergessen habe, mein Steckersolargerät in das Marktstammdatenregister einzutragen?
Sollte die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen die Meldepflicht feststellen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 MaStRV verhängt werden. Praktisch ist das aber kaum umsetzbar. Für sein Steckersolargerät nimmt man in der Regel keine EEG-Vergütung in Anspruch, daher sind die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur eingeschränkt. (Quelle Verbraucherzentrale NRW e.V.) Selbst bei den „großen“ PV-Anlagen ist der DGS bisher noch kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde.

Kann mir der Netzbetreiber den Betrieb eines Steckersolargerätes verbieten?
Theoretisch ja, aber nur dann, wenn er nachweisen kann, dass durch den Betrieb des Steckersolargerätes schädliche Netzrückwirkung verursacht werden. Wenn der Wechselrichter die entsprechenden Normen (insbesondere die VDE-AR-N 4105:2018) einhält, sind solche Rückwirkungen praktisch ausgeschlossen. Ein entsprechendes Zertifikat über das Einhalten der VDE-AR-N 4105:2018 finden Sie auf der Website des Wechselrichter-Herstellers oder beim Anbieter eines Steckersolargerätes.

Was mache ich, wenn der Netzbetreiber den Betrieb eines Steckersolargerätes für nicht zulässig erklärt?
In diesem Fall wäre der Sachbearbeiter des Netzbetreibers noch nicht auf dem aktuellen Stand der Normen. Gemäß der VDE-Anwendungsrichtlinie VDE AR-N 4105:2018 ist der Einsatz eines Steckersolargerätes mit direkten Einspeisung über eine Steckdose in einen Stromkreis des Haus- bzw. Wohnungsnetzes grundsätzlich zulässig. Sollte der Mitarbeiter hier eine Wissenslücke aufweisen, können Sie ihn freundlich und bestimmt auf den aktuellen Normenstand hinweisen.

Welche Stecker sind nach Elektronorm vorgegeben?
Die Vornorm VDE V 0100-551-1:2018 erlaubt die Einspeisung von Solarstrom aus Steckersolargeräten in Endstromkreise. Dabei ist eine „spezielle Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1)“ vorgegeben. In Fachkreisen ist strittig, wie das Schutzziel der Norm erreicht werden kann. Die Vornorm schreibt – vor allem durch den Zusatz „z.B.“ – keinen konkreten Stecker vor. Die VDE V 0628-1 beschriebt den so genannten „Wieland-Stecker“.

Der VDE|FNN interpretiert dies als Vorgabe, dass nur der „Wieland-Stecker“ als Einspeisesteckdose verwendet werden darf. Viele Netzbetreiber folgen dieser Interpretation.

Die DGS interpretiert die Norm – insbesondere aufgrund des „z.B.“ – so, dass bei Einhaltung von Sicherheitsanforderungen (z.B. des DGS-Sicherheitsstandards) das Schutzziel der Norm auch auf andere Weise erreicht werden kann (z.B. durch den vorgeschriebenen NA-Schutz des Wechselrichters) und daher auch eine Schuko-Steckdose eine „spezielle Energiesteckdose“ ist, die hier eingesetzt werden kann.

Die DGS kritisiert seit Verabschiedung der Vornorm, dass die Anforderung an einen Stecker im Endstromkreis in dieser Vornorm, in der es um netzseitige Vorgaben geht, nichts zu suchen hat und dort fachlich falsch eingeordnet ist.

Welche Steckverbindung kann als Einspeisesteckdose verwendet werden?
Zum einen der so genannte „Wieland-Stecker“ (Empfehlung von VDE|FNN), zum anderen der bekannte „Schuko-Stecker“ (Empfehlung der DGS|PVplug). Andere Stecker (wie z.B. der flache Eurostecker kommen wegen fehlendem Schutzleiter nicht in Frage.

Wer 100%ig normgerecht handeln möchte, verwendet dazu einen berührsicheren Einspeisestecker, der in eine passende Einspeisesteckdose gesteckt wird (Empfehlung von VDE|FNN). Teilweise ist die Nutzung einer speziellen Einspeisesteckdose auch Voraussetzung, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Aber auch der Betrieb eines Steckersolargerätes mit einem Schuko-Stecker und einer normalen Schuko-Steckdose ist zulässig, wenn das Schutzziel der Norm auf anderen Wegen erreicht werden kann. Mit einem Modulwechselrichter, der über den vorgeschriebenen Netz-und-Anlagenschutz verfügt, ist dies der Fall (Empfehlung der DGS|PVplug).

Wie ist die Realität in Deutschland?
In Deutschland sind mittlerweile mehr als 125.000 Steckersolargeräte im Einsatz. Der Großteil der Steckersolargeräte wurde dabei mit Schuko-Stecker in eine bestehende Schuko-Steckdose eingesteckt (ohne Umbau auf „Wieland-Stecker“ und „Wieland-Steckdose“). Technische Probleme durch den Betrieb von Steckersolargeräten mit Schuko-Steckern sind der DGS bisher nicht bekannt geworden.

Und wenn die Förderung an den „Wieland-Stecker“ geknüpft ist?
Manche lokalen Förderprogramme fordern in ihren Förderrichtlinien explizit den Einbau einer „Wieland-Steckdose“. Wenn die Förderung in Anspruch genommen werden soll, muss diese Anforderung erfüllt werden. Die Förderung ist oft höher als die Kosten für die „Wieland-Steckdose“, so dass dessen Extrakosten verschmerzt werden können.

Welche Aspekte sind noch zu berücksichtigen?
Eine Ertragsüberwachung des Steckersolargerätes über ein WLan-fähiges Energiemessgerät ist nur dann möglich, wenn eine Schuko-Steckdose verwendet wird, denn es gibt bisher keine Energiemessgeräte mit anderen Steckern.

Wie werden Steckersolargeräte angeboten?
Meistens werden Steckersolargeräte als Komplett-Set angeboten. Im diesem Set enthalten sind dann: Ein bis zwei Solarmodule, ein Mikro-Wechselrichter, die DC-Verkabelung mit Stecker und die AC-Verkabelung mit Stecker. Beachten Sie: Zur Anbringung des Steckersolargerätes benötigen Sie auch passende Befestigungsteile (z.B. zum Anschrauben an das Balkongeländer oder zur Anbringung auf dem Dach oder der Fassade). Achten Sie beim Preisvergleich darauf: Die Befestigungsteile sind teilweise nicht in den Sets enthalten und müssen extra erworben werden.

Tipp: Das Komplettset des Steckersolargerätes „Sunpay®300S“ enthält – bis auf die Wieland-Steckdose, die Sie als Auf- oder Unterputz-Dose separat erwerben müssen – alle notwendigen Bestandteile, um das Steckersolargerät erfolgreich in Betrieb zu nehmen.

Sind die Komponenten einzeln nicht billiger?
Ja, das ist denkbar. Wenn Sie sich die Mühe machen, alle Komponenten einzeln zu kaufen, könnte es unter Umständen billiger sein. Aber bei einem Angebot als Komplet-Set stellt der Anbieter sicher, dass die Komponenten auch „zusammenpassen“. So haben Solarmodule und Wechselrichter unterschiedliche elektrische Parameter (Strom/Spannung/etc.), die zueinander passen müssen, damit die Stromerzeugung optimal erfolgen kann. Wir raten daher von einer eigenen Zusammenstellung von Einzelkomponenten durch Laien ab.

Wo finde ich eine Marktübersicht über Steckersolargeräte?
Die Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) finden Sie hier: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/ . Die Marktübersicht der Zeitschrift „pv magazine“ finden Sie hier: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete/ .

Was ist bei der Anschaffung zu beachten?
Schätzen Sie Ihren Stromverbrauch und den möglichen Eigenverbrauch „realistisch“ ein. Klären Sie neben dem Lieferumfang und dem Preis des Steckersolargerätes auch die Lieferfähigkeit/Lieferzeit des Anbieters sowie die Lieferkosten.

Woran erkenne ich ein sicheres Steckersolargerät?
Aktuell gibt es noch keine Produktnorm für Steckersolargeräte, diese wird derzeit erarbeitet. Daher hat die DGS bereits im Jahr 2017 begonnen, einige Aspekte zur Sicherheit von Steckersolargeräten in Form des „DGS-Sicherheitsstandards“ zusammenzufassen. Ausführlich beschrieben ist dieser hier https://www.pvplug.de/standard/ . Hersteller bzw. Anbieter können ihr Steckersolargerät zertifizieren lassen und dürfen (bei Einhaltung der Anforderung des DGS-Sicherheitsstandards) auch ein entsprechendes Signet verwenden.

Darüber hinaus gilt für Steckersolargeräte das gleiche wie z.B. anderen Haushaltsgeräten: Bei korrekter Betriebsweise trägt der Hersteller bzw. Importeur die Produktverantwortung für das Produkt.

Was kostet ein Steckersolargerät und was nutzt es mir?
Ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul mit einer Nennleistung von 300 Wp – wie z.B. das Komplett-Set „Sunpay®300S“ aus unserer Sammelbestellung zum Preis von knapp 750 Euro (inkl. MwSt.) – kann an einem schattenfreien Plätzchen und bei optimaler Ausrichtung des Solarmoduls typischerweise rund 1.000 kWh/kWp, also rund 300 kWh/Jahr Solarstrom erzeugen. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 7,5 Prozent.

Bei senkrechter Montage an einer Südfassade verringert sich der spezifische Ertrag auf typischerweise rund 700 kWh/kWp, also rund 210 kWp/Jahr. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 5,0 Prozent.

Wenn man für den Strombezug aus dem Netz Kosten in Höhe von 30 Cent/kWh (inkl. MwSt.) zu Grunde legt, spart das 300-Watt-Modul jährlich rund 63 bis 90 Euro/Jahr ein.

Ein Steckersolargerät, das an einem unverschatteten Standort betrieben wird, kann sich daher innerhalb weniger Jahr durch die Stromkosteneinsparung wirtschaftlich amortisieren. Ist das Steckersolargerät teurer oder der Standort leicht verschattet, dann verlängert sich die Amortisationszeit. Kann man eine Förderung (Zuschuss) in Anspruch nehmen, verkürzt sich die Amortisationszeit.

Wird der Strom eines Steckersolargerätes vollständig im Haus bzw. in der Wohnung verbraucht?
Auch bei einer hohen Grundlast kann es an einem sonnigen Tag passieren, dass mehr Strom erzeugt wird, als im Haushalt/der Wohnung in diesem Moment zeitgleich verbraucht wird. Dieser „überschüssige“ Strom wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist (aber nicht vergütet, wie bereits oben erklärt).

Muss der Stromzähler wegen des Steckersolargerätes getauscht werden?
Das hängt von Ihrem aktuellen Stromzähler und von Ihrem Netzbetreiber ab. Für den Einsatz eines Steckersolargerätes wird von den Netzbetreibern mindestens ein Zähler mit Rücklaufsperre, alternativ ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben, da es nicht zu einem Rückwärtslaufen des Zählers kommen darf bzw. auch geringe Strommengen, die eingespeist werden, messtechnisch erfasst werden müssen.

Ist bei Ihnen bereits ein Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler installiert, so ist kein Zählertausch notwendig. Sofern ein Zählertausch notwendig ist, wird Ihnen das der Netzbetreiber aufgrund Ihrer Anmeldung des Steckersolargerätes mitteilen.

Was kostet der Tausch des Stromzählers?
Das ist leider nicht einheitlich geregelt. Jeder Netzbetreiber (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) legt das für sein Versorgungsgebiet selbst fest und immer dann, wenn Sie den Zählerwechsel beauftragen, können Ihnen dafür Kosten in Rechnung gestellt werden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler kostenlos für den Kunden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler nur im Auftrag des Kunden, der dann auch dafür bezahlen muss. Die Kosten variieren zwischen rund 60 und 120 Euro.

Tipp: Bei der Anmeldung Ihres Steckersolargerätes beim Netzbetreiber sollten Sie nicht – in vorauseilendem Gehorsam – den Zählerwechsel beauftragen, sondern den Netzbetreiber bitten, zu prüfen, ob ein Zählerwechsel notwendig ist. Wenn dieser dann zur Entscheidung kommt, dass ein Zählerwechsel notwendig ist, muss er das auf eigene Kosten tun. Sofern der Netzbetreiber die Tauschkosten trotzdem an Sie berechnen will, sollten Sie über einen Wechsel des Messstellenbetreibers nachdenken…

Hängt das mit dem „Smart Meter“ zusammen?
Durch den „Smart-Meter-Rollout“ soll in Deutschland bis zum Jahr 2032 jeder analoge Stromzähler (Ferraris-Zähler) durch eine „moderne Messeinrichtung“ (mME, elektronischer Zähler) ersetzt werden. Bei einem Strombezug von mehr als 6.000 kWh/a oder einer PV-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 kWp wird die „moderne Messeinrichtung“ durch ein Kommunikationsmodul zu einem „intelligenten Messsystem“ (iMSys, Smart Meter) aufgerüstet.

Einige Netzbetreiber tauschen bei Anmeldung eines Steckersolargerätes den analogen Zähler bereits heute auf eigene Kosten in eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, um nicht in einigen Jahren nochmals tauschen zu müssen. Doch seit einem Urteil des OVG NRW in Münster im März 2021 ist unklar, wie es mit dem „Smart-Meter-Rollout“ weitergeht.

Darf sich ein alter Zähler durch ein Steckersolargerät rückwärts drehen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Dann würde der Strombezug aus dem Stromnetz verfälscht, auch eine falsche Stromsteuerberechnung wäre die Folge. Das ist unzulässig und daher unbedingt zu vermeiden.

Hinweis und Quellenangabe
Die hier wiedergegebenen Fragen und Antworten sind zu einem Großteil angelehnt an die FAQ der Themenseite „Steckersolargeräte“ der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Wir haben sie von dort mit freundlicher Genehmigung übernommen und für unsere Zwecke gekürzt und redaktionell angepasst. Die FAQ wurden nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Auch können Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, Normen, etc.) jederzeit vom Gesetzgeber, den Normungsgremien oder dem Netzbetreiber geändert werden, bevor diese FAQ aktualisiert werden.


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Stand: 31.05.2021/cd, zuletzt aktualisiert am 01.02.2022/cd – Alle Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr!